Name | Fraktion | Wahlkreis Absteigend sortieren | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Steffen Kotré | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Birgit Malsack-Winkemann | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Nina Warken | CDU/CSU | Dagegen gestimmt | ||
Christian Wirth | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Franziska Gminder | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Martin Schulz | SPD | Dagegen gestimmt | ||
Wilhelm von Gottberg | AfD | Nicht beteiligt | ||
Marcus Bühl | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Helin Evrim Sommer | DIE LINKE | Dafür gestimmt | ||
Joana Cotar | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Uwe Witt | AfD | Nicht beteiligt | ||
Norbert Kleinwächter | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Gyde Jensen | FDP | Dafür gestimmt | ||
Götz Frömming | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Roman Reusch | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Doris Achelwilm | DIE LINKE | Dafür gestimmt | ||
Fabio De Masi | DIE LINKE | Dafür gestimmt | ||
Harald Weyel | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Gottfried Curio | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Corinna Miazga | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Martin Reichardt | AfD | Nicht beteiligt | ||
Verena Hartmann | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Thomas Lutze | DIE LINKE | Dafür gestimmt | ||
Anton Friesen | AfD | Nicht beteiligt | ||
Petra Nicolaisen | CDU/CSU | 1 - Flensburg - Schleswig | Dagegen gestimmt |
Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzesentwurf der Grünenfraktion und einiger Abgeordneter der Linksfraktion zur Aufhebung des §219 des Strafgesetzbuches ab. Der Antrag fordert die vollständige Aufhebung des Paragraphen und damit des Werbeverbotes zu Schwangerschaftsabbrüchen.
Die Regierungskoalition und die AfD-Fraktion stimmten geschlossen dagegen. Unstimmigkeiten gab es seitens der FDP, deren Abgeordnete gemischt abstimmten. Die Fraktionen Die Linke und B90/Grüne stimmten geschlossen für den Antrag. Somit wurde der Antrag abgelehnt.
In der Debatte bemerkt Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD), dass die Tatsache, dass es einem/r Arzt/Ärztin verboten ist, darüber zu informieren, ob er/sie einen solchen Eingriff zur Beendigung einer Schwangerschaft anbietet, ein falsches Arztbild darstelle. Es würde unterstellen, dass Ärzte solch einen Eingriff nur durchführen würden, um daran Geld zu verdienen. Auch sei dieses Verbot diskriminierend für die Frau, da es bedeute, dass man davon ausgeht, dass eine Frau sich allein durch Werbung zu einem Schwangerschaftsabbruch bewegen ließe.
Beatrix von Storch (AfD) argumentiert gegen den Antrag, indem sie die Abtreibung im Allgemeinen als rechtswidrig bezeichnet. Ihrer Meinung nach müsse das Werbeverbot für Abtreibung bestehen bleiben, denn was verboten wäre, dürfe nicht beworben werden und wer für eine Straftat werbe, werde am Ende zum Anstifter.
Weiterführende Links:
- Gesetzentwurf zur Aufhebung des §219a
- §219a Strafgesetzbuch
- Paragraph 219a - Der Streit und der Kompromiss (spiegel.de)