Einführung eines inklusiveren Wahlrechts

Der Antrag der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD fordert den Bundestag auf, das deutsche Wahlrecht inklusiver zu gestalten. Explizit sollen auch Personengruppen, die aktuell kein Wahlrecht haben, künftig wählen gehen dürfen.

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Antrag angenommen. Niemand stimmte dagegen, die Fraktionen AfD, FDP, Die Linke und B90/Grüne enthielten sich der Abstimmung.

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Dafür gestimmt
345
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
240
Nicht beteiligt
124
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Norbert KleinwächterNorbert KleinwächterAfD Enthalten
Gyde JensenGyde JensenFDP Enthalten
Portrait von Roman ReuschRoman ReuschAfD Enthalten
Dr. Götz FrömmingGötz FrömmingAfD Enthalten
Porträt-Foto Doris AchelwilmDoris AchelwilmDIE LINKE Enthalten
Portrait von Fabio De MasiFabio De MasiDIE LINKE Enthalten
Portrait von Harald WeyelHarald WeyelAfD Enthalten
Portrait von Gottfried CurioGottfried CurioAfD Enthalten
Portrait von Martin ReichardtMartin ReichardtAfD Enthalten
Portrait von Corinna MiazgaCorinna MiazgaAfD Enthalten
Portrait von Verena HartmannVerena HartmannAfD Nicht beteiligt
Portrait von Thomas LutzeThomas LutzeDIE LINKE Enthalten
Portrait von Anton FriesenAnton FriesenAfD Enthalten
Portrait von Nina WarkenNina WarkenCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Steffen KotréSteffen KotréAfD Nicht beteiligt
Portrait von Birgit Malsack-WinkemannBirgit Malsack-WinkemannAfD Enthalten
Portrait von Christian WirthChristian WirthAfD Enthalten
Portrait von Franziska GminderFranziska GminderAfD Enthalten
Portrait von Martin SchulzMartin SchulzSPD Nicht beteiligt
Portrait von Wilhelm von GottbergWilhelm von GottbergAfD Nicht beteiligt
Pressefoto Helin Evrim SommerHelin Evrim SommerDIE LINKE Nicht beteiligt
Portrait von Marcus BühlMarcus BühlAfD Enthalten
Portrait von Uwe WittUwe WittAfD Nicht beteiligt
Portrait von Joana CotarJoana CotarAfD Enthalten
Portrait von Petra NicolaisenPetra NicolaisenCDU/CSU1 - Flensburg - Schleswig Dafür gestimmt

Der Antrag der Regierungskoalition bezieht sich auf das vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Urteil zum Wahlausschluss aufgrund des Bundeswahlgesetzes. Dieses besage, dass dem Wahlrechtsausschluss von Menschen, die sich durch eine Vollbetreuung unterstützen lassen, eine Ende gesetzt werden müsse. Laut Regierungskoalition seien dadurch Änderungen sowohl des Bundes- als auch des Europawahlgesetzes notwendig geworden. Da eine Änderung des Wahlrechts immer mit einem zeitlichen Abstand zur nächsten Wahl erfolgen muss, ist eine Änderung des Europawahlgesetzes zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich (Die Europawahl ist am 26. Mai 2019), soll aber bis zum 1. Juli 2019 in Kraft treten.

Durch den Antrag wird der Bundestag aufgefordert, zeitnah eine Änderung des Wahlrechts vorzunehmen:

Inklusives Wahlrecht: Die Wahlrechtsausschlüsse (gemäß § 13 Nr. 2 und 3) des Bundeswahlgesetzes werden gestrichen und entsprechende Änderungen an § 6a des Europawahlgesetzes vorgenommen.


Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Antrag angenommen. Niemand stimmte dagegen, die Fraktionen AfD, FDP, Die Linke und B90/Grüne enthielten sich der Abstimmung.