Name Aufsteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Kersten Steinke | DIE LINKE | 189 - Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis | Dagegen gestimmt | |
Johannes Steiniger | CDU/CSU | 208 - Neustadt - Speyer | Dagegen gestimmt | |
Sebastian Steineke | CDU/CSU | 56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I | Dagegen gestimmt | |
Mathias Stein | SPD | 5 - Kiel | Dagegen gestimmt | |
Peter Stein | CDU/CSU | 14 - Rostock - Landkreis Rostock II | Dagegen gestimmt | |
Andreas Steier | CDU/CSU | 203 - Trier | Dagegen gestimmt | |
Albert Stegemann | CDU/CSU | 31 - Mittelems | Dagegen gestimmt | |
Wolfgang Stefinger | CDU/CSU | 218 - München-Ost | Dagegen gestimmt | |
Sonja Steffen | SPD | 15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I | Dagegen gestimmt | |
Frank Steffel | CDU/CSU | 77 - Berlin-Reinickendorf | Dagegen gestimmt | |
Bettina Stark-Watzinger | FDP | 181 - Main-Taunus | Dagegen gestimmt | |
Martina Stamm-Fibich | SPD | 242 - Erlangen | Dagegen gestimmt | |
Katrin Staffler | CDU/CSU | 215 - Fürstenfeldbruck | Dagegen gestimmt | |
Svenja Stadler | SPD | 36 - Harburg | Dagegen gestimmt | |
René Springer | AfD | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Dafür gestimmt | |
Rainer Spiering | SPD | 38 - Osnabrück-Land | Dagegen gestimmt | |
Dirk Spaniel | AfD | 258 - Stuttgart I | Dafür gestimmt | |
Detlev Spangenberg | AfD | 151 - Nordsachsen | Dafür gestimmt | |
Jens Spahn | CDU/CSU | 124 - Steinfurt I - Borken I | Dagegen gestimmt | |
Tino Sorge | CDU/CSU | 69 - Magdeburg | Dagegen gestimmt | |
Helin Evrim Sommer | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Hermann Otto Solms | FDP | 173 - Gießen | Dagegen gestimmt | |
Judith Skudelny | FDP | 258 - Stuttgart I | Dagegen gestimmt | |
Petra Sitte | DIE LINKE | 72 - Halle | Dagegen gestimmt | |
Frank Sitta | FDP | 72 - Halle | Dagegen gestimmt |
"Burkas, Kopftuchmädchen und alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse werden unseren Wohlstand, das Wirtschaftwachstum und vor allem den Sozialstaat nicht sichern."
Aufgrund dieser Aussage am 16. Mai 2018 erteilte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble gemäß §36 der Geschäftsordnung des Bundestages der AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel einen Ordnungsruf, da die Abgeordnete damit alle Frauen diskriminieren würde, die ein Kopftuch tragen.
Gemäß §39 der Geschäftsordnung hat Alice Weidel innerhalb eines Tages fristgerecht schriftlich begründeten Einspruch gegen den Ordnungsruf eingelegt. Dieser Einspruch wurde auf die Tagesordnung gesetzt und ohne Aussprache namentlich abgestimmt. Die AfD-Fraktion hatte dazu namentliche Abstimmung beantragt.
Der Einspruch wurde in namentlicher Abstimmung mit 549 zu 85 Stimmen abgelehnt. Die AfD-Fraktion stimmte diesem zu, alle anderen Fraktionen geschlossen dagegen. Die beiden fraktionslosen Abgeordneten enthielten sich bei dieser Abstimmung.
Ein Ordnungsruf kann erteilt werden, wenn die Ordnung oder die Würde des Bundestages verletzt wird. Wurde ein*e Abgeordnete*r dreimal zur Ordnung gerufen und ist beim zweiten Mal auf die Folgen des Ordnungsrufes hingewiesen worden, muss der Bundestagspräsident dem oder der Abgeordneten das Wort entziehen und darf es diesem*r nicht mehr zu diesem Thema in derselben Aussprache erteilen.
Volker Kauder kritisierte Alice Weidel in seiner Rede für scharf. Konkret äußerte er, dass ihre Aussagen nicht dem von ihr und der AfD propagierten christlichem Menschenbild zusammenpasse. Auf "Buh"-Rufe der AfD-Fraktion konterte Kauder, wenn die Fraktion Kritik äußere, müsse sie auch eben diese einstecken können.
Cem Özdemir (Grüne) bezeichnete Weidel im Nachhinein auf Twitter als "rassistisch". Auch Karl Lauterbach (SPD) kritisierte Weidels Aussage auf Twitter.