Fahrverbote für Dieselfahrzeuge einschränken (Antrag der AfD-Fraktion)

Die Bundesregierung legte Anfang Dezember 2018 einen Gesetzentwurf vor, durch den bestimmt werden soll, dass in Gebieten, in denen der festgelegte Stickstoffoxidgrenzwert überschritten wird, Verkehrsverbote aufgrund von Unverhältnismäßigkeit nicht erforderlich sind.

Neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung legte auch die AfD-Fraktion einen Antrag zu diesem Thema vor, über den am 14.03.2019 namentlich abgestimmt wird. In dem Antrag fordert die AfD die Bundesregierung unter anderem auf, weitere Studien in Auftrag zu geben, um den aus den EU-Richtlinien übernommenen Luftqualitätsgrenzwert zu überprüfen und in diesem Zusammenhang auch die europäische Luftqualitätsrichtlinie auszusetzen, bis ein entsprechendes toxikologisches Gutachten vorliege.

Der Antrag der AfD-Fraktion wurde mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD abgelehnt.

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Dafür gestimmt
83
Dagegen gestimmt
561
Enthalten
3
Nicht beteiligt
62
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Marcus BühlMarcus BühlAfD Dafür gestimmt
Dr. Birke Bull-BischoffBirke Bull-BischoffDIE LINKE73 - Burgenland - Saalekreis Dagegen gestimmt
Portrait von Marco BülowMarco Bülowfraktionslos142 - Dortmund I Dagegen gestimmt
Portrait von Martin BurkertMartin BurkertSPD245 - Nürnberg-Süd Nicht beteiligt
Portrait von Marco BuschmannMarco BuschmannFDP123 - Gelsenkirchen Dagegen gestimmt
Portrait von Karlheinz BusenKarlheinz BusenFDP126 - Borken II Dagegen gestimmt
Portrait von Matthias BüttnerMatthias BüttnerAfD66 - Altmark Dafür gestimmt
Petr BystronPetr BystronAfD217 - München-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Lars CastellucciLars CastellucciSPD277 - Rhein-Neckar Nicht beteiligt
Jörg Cezanne MdBJörg CezanneDIE LINKE184 - Groß-Gerau Dagegen gestimmt
Portrait von Anna ChristmannAnna ChristmannDIE GRÜNEN259 - Stuttgart II Dagegen gestimmt
Portrait von Tino ChrupallaTino ChrupallaAfD157 - Görlitz Dafür gestimmt
Portrait von Gitta ConnemannGitta ConnemannCDU/CSU25 - Unterems Dagegen gestimmt
Portrait von Joana CotarJoana CotarAfD Dafür gestimmt
Portrait von Carl-Julius CronenbergCarl-Julius CronenbergFDP147 - Hochsauerlandkreis Dagegen gestimmt
Portrait von Gottfried CurioGottfried CurioAfD Dafür gestimmt
Portrait von Sevim DağdelenSevim DağdelenDIE LINKE140 - Bochum I Dagegen gestimmt
Portrait von Bernhard DaldrupBernhard DaldrupSPD130 - Warendorf Dagegen gestimmt
Astrid DamerowAstrid DamerowCDU/CSU2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Britta DasslerBritta DasslerFDP242 - Erlangen Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas de MaizièreThomas de MaizièreCDU/CSU155 - Meißen Dagegen gestimmt
Portrait von Fabio De MasiFabio De MasiDIE LINKE Nicht beteiligt
Portrait von Daniela De RidderDaniela De RidderSPD31 - Mittelems Dagegen gestimmt
Portrait von Christoph de VriesChristoph de VriesCDU/CSU18 - Hamburg-Mitte Dagegen gestimmt
Portrait von Kees de VriesKees de VriesCDU/CSU71 - Anhalt Dagegen gestimmt

Anlass für die Überarbeitung des Bundes-Immissionsgesetzes ist die permanente Überschreitung des vorgegebenen Luftqualitätsgrenzwertes (40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) in verschiedenen deutschen Gebieten. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung Eckpunkte für Maßnahmen (durch die Regierung) zur Umsetzung des Konzepts für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in deutschen Städten beschlossen. Mit der neuen Fassung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes der Bundesregierung wird bestimmt, dass in Gebieten, in denen der festgelegte Stickstoffoxidgrenzwert überschritten wird, Verkehrsverbote aufgrund von Unverhältnismäßigkeit nicht erforderlich sein werden. Sie seien unverhältnismäßig, weil die Bundesregierung bereits Maßnahmen getroffen habe, wodurch der europarechtlich vorgegebene Luftqualitätsgrenzwert für Stickstoffdioxid zukünftig eingehalten werden würde. Gerade Fahrzeuge mit besonders geringen Stickstoffoxidemissionen sollen von Verkehrsverboten ausgenommen sein.

In ihrem Antrag fordert die AfD die Bundesregierung unter anderem auf, klinische sowie toxikologische Studien zur Wirkung von Stickstoffdioxid in Auftrag zu geben, um den aus den EU-Richtlinien übernommenen Luftqualitätsgrenzwert zu überprüfen und in diesem Zusammenhang auch die europäische Luftqualitätsrichtlinie auszusetzen, bis ein entsprechendes toxikologisches Gutachten vorliege. Die AfD-Fraktion stimmt der Bundesregierung in dem Punkt zu, dass das Bundesimmissionsschutzgesetz angepasst werden soll, weil lokale Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge nicht erforderlich seien.

Der Antrag der AfD-Fraktion wurde mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD abgelehnt.



"Anmerkung der Redaktion: Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestages geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Antrag der AfD-Fraktion eine klare Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der AfD-Fraktion abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Da die Regierungskoalitions sowie Grüne, Linke und FDP im Ausschuss eine Mehrheit haben, lautete ihre Empfehlung an das Plenum, den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Seite des Bundestages, dass die Beschlussempfehlung angenommen wurde und nicht der Antrag selbst. Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, CDU/CSU und SPD sowie Grüne, Linke und FDP hätten für den Fraktions-Antrag gestimmt und antragstellende Fraktion dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der AfD-Fraktion zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine "Ja"-Stimme auf dieser Seite ist ein "Ja" zum Antrag der AfD-Fraktion."