Reform des §219a - Informationen zum Schwangerschaftsabbruch

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur "Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch" ab. Dementsprechend dürfen Ärztinnen und Ärzte künftig auf ihrer Website die Information angeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. 

Der Gesetzentwurf bekam Zustimmungen seitens der CDU/CSU- und SPD-Fraktion und wurde damit angenommen. Die Oppositionsparteien stimmten nahezu geschlossen gegen den Vorschlag.

 

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Dafür gestimmt
370
Dagegen gestimmt
277
Enthalten
4
Nicht beteiligt
58
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Linda TeutebergLinda TeutebergFDP61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Dagegen gestimmt
Michael TheurerMichael TheurerFDP271 - Karlsruhe-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Michael ThewsMichael ThewsSPD145 - Hamm - Unna II Dafür gestimmt
PressefotoHans-Jürgen ThiesCDU/CSU146 - Soest Dafür gestimmt
Portrait von Stephan ThomaeStephan ThomaeFDP256 - Oberallgäu Dagegen gestimmt
Portrait von Alexander ThromAlexander ThromCDU/CSU267 - Heilbronn Dafür gestimmt
Portrait von Dietlind TiemannDietlind TiemannCDU/CSU60 - Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I Dafür gestimmt
Portrait von Antje TillmannAntje TillmannCDU/CSU193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dafür gestimmt
Portrait von Manfred TodtenhausenManfred TodtenhausenFDP102 - Wuppertal I Dagegen gestimmt
Portrait von Florian ToncarFlorian ToncarFDP260 - Böblingen Dagegen gestimmt
Portrait von Markus TönsMarkus TönsSPD123 - Gelsenkirchen Dafür gestimmt
Portrait von Carsten TrägerCarsten TrägerSPD243 - Fürth Dafür gestimmt
Portrait von Markus TresselMarkus TresselDIE GRÜNEN297 - Saarlouis Dagegen gestimmt
Portrait von Jürgen TrittinJürgen TrittinDIE GRÜNEN53 - Göttingen Dagegen gestimmt
Foto Markus UhlMarkus UhlCDU/CSU299 - Homburg Dafür gestimmt
Portrait von Andrew UllmannAndrew UllmannFDP251 - Würzburg Dagegen gestimmt
Portrait von Volker UllrichVolker UllrichCDU/CSU252 - Augsburg-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Gerald UllrichGerald UllrichFDP196 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen – Sonneberg Dagegen gestimmt
Foto von Alexander UlrichAlexander UlrichDIE LINKE209 - Kaiserslautern Nicht beteiligt
Portrait von Arnold VaatzArnold VaatzCDU/CSU160 - Dresden II - Bautzen II Dafür gestimmt
Portrait von Oswin VeithOswin VeithCDU/CSU177 - Wetterau I Dafür gestimmt
Portrait-Foto von Julia VerlindenJulia VerlindenDIE GRÜNEN37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg Dagegen gestimmt
Kerstin ViereggeKerstin ViereggeCDU/CSU135 - Lippe I Dafür gestimmt
Portrait von Volkmar VogelVolkmar VogelCDU/CSU194 - Gera – Greiz – Altenburger Land Dafür gestimmt
Portrait von Johannes VogelJohannes VogelFDP149 - Olpe - Märkischer Kreis I Dagegen gestimmt

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur "Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch" ab. 

Dementsprechend dürfen Ärztinnen und Ärzte künftig auf ihrer Website die Information angeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Eine Änderung im Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) sorgt dafür, dass die Bundesärztekammer künftig eine Liste bereitstellen wird, die aufführt, welche Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und weitere Einrichtungen Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Angewandte Methoden sollen in dieser öffentlichen Liste ebenfalls aufgelistet werden.

Der Gesetzentwurf wird von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD als Kompromiss im Streit um den §219a StGB gewertet. Die SPD war zunächst für die völlige Abschaffung des Paragraphen, die CDU/CSU für den Erhalt. In weiteren Abstimmungen forderten auch Die Linke und die Grünen die Abschaffung.
Der Gesetzentwurf bekam Zustimmungen seitens der CDU/CSU- und SPD-Fraktion und wurde somit angenommen. Die Oppositionsparteien stimmten nahezu geschlossen gegen den Vorschlag. Aus der AfD-Fraktion stimmte als Einziger Jürgen Pohl für den Antrag.

In der Debatte bemerkt Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD), dass die Tatsache, dass es einem/r Arzt/Ärztin verboten ist, darüber zu informieren, ob er/sie einen solchen Eingriff zur Beendigung einer Schwangerschaft anbietet, ein falsches Arztbild darstelle. Es würde unterstellen, dass Ärzte solch einen Eingriff nur durchführen würden, um daran Geld zu verdienen. Auch sei dieses Verbot diskriminierend für die Frau, da es bedeute, dass man davon ausgeht, dass eine Frau sich allein durch Werbung zu einem Schwangerschaftsabbruch bewegen ließe.

Beatrix von Storch (AfD) argumentiert gegen den Antrag, indem sie die Abtreibung im Allgemeinen als rechtswidrig bezeichnet. Ihrer Meinung nach müsse das Werbeverbot für Abtreibung bestehen bleiben, denn was verboten wäre, dürfe nicht beworben werden und wer für eine Straftat werbe, werde am Ende zum Anstifter.


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