Übereinkommen über ein europäisches Patentgericht

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll das entgültige Inkrafttreten eines einheitlichen Patentgerichtes der EU bewilligen. Dessen Existenz ist unter anderem für den in Planung stehenden, flächendeckenden Patentschutz, der ebenfalls EU-weit in Kraft treten soll, essentiell und soll den Schutz von Erfindungen nachhaltig stärken.

Die Regierungsfraktionen, sowie die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die LINKE und FDP stimmten ausnahmslos für das Patentgericht. Gegen den Antrag stimmte die Fraktion der AfD. Entgegen seiner Fraktion stimmte Roland Hartwig von der AfD ebenfalls für das Patentgericht.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
570
Dagegen gestimmt
72
Enthalten
3
Nicht beteiligt
64
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Dr. Götz FrömmingGötz FrömmingAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Harald WeyelHarald WeyelAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Norbert KleinwächterNorbert KleinwächterAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas LutzeThomas LutzeDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Roman ReuschRoman ReuschAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Nina WarkenNina WarkenCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Fabio De MasiFabio De MasiDIE LINKE Dafür gestimmt
Porträt-Foto Doris AchelwilmDoris AchelwilmDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Joana CotarJoana CotarAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Birgit Malsack-WinkemannBirgit Malsack-WinkemannAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Christian WirthChristian WirthAfD Enthalten
Portrait von Christian NattererChristian NattererCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Tobias ZechTobias ZechCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Steffen KotréSteffen KotréAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Gottfried CurioGottfried CurioAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Franziska GminderFranziska GminderAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Corinna MiazgaCorinna MiazgaAfD Nicht beteiligt
Portrait von Uwe WittUwe WittAfD Dagegen gestimmt
Gyde JensenGyde JensenFDP Dafür gestimmt
Portrait von Martin SchulzMartin SchulzSPD Dafür gestimmt
Portrait von Anton FriesenAnton FriesenAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Verena HartmannVerena Hartmannfraktionslos Nicht beteiligt
Portrait von Hiltrud LotzeHiltrud LotzeSPD Nicht beteiligt
Portrait von Wilhelm von GottbergWilhelm von GottbergAfD Nicht beteiligt
Portrait von Marcus BühlMarcus BühlAfD Dagegen gestimmt

Bereits im Februar 2013 unterzeichnete die Bundesrepublik Deutschland das Übereinkommen zu einem Einheitlichen Patentgericht und beschloss im Deutschen Bundestag 2017 ein Vertragsgesetz. Da dieses Gesetz nicht mit einer Mehrheit von zwei Dritteln beschlossen wurde, gab es ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, welches die Gesetzesentwicklung zunächst zurückstellte.

Das Europäische Patentgericht soll vorsätzlich die Erfindungen vor allem im wissenschaftlichen Bereich schützen und durch eine europaweite Verordnung Irrtümer auf dem Gebiet weitesgehend ausschließen. Zudem stellt es die Grundlage für den bald zu eröffnenden Patentschutz dar, welcher flächendeckend in Europa gelten wird und eine klare Rechtsgrundlage sowie eine kostengünstigere Alternative bietet.

Das Einheitliche Patentgericht soll eine internationale Organisation werden, bestehend aus einer Kanzlei, einem Berufungsgericht und einem Gericht erster Instanz, wobei dieses eine Zentralkammer sowie Lokalkammern und Regionalkammern umfasst. Kosten werden für die Bundesrepublik insofern entstehen, dass alle Vetragsmitgliedstaaten im Zuge der Ratifikation verpflichtet werden, Finanzbeiträge zum Haushalt des Gerichts zur Verfügung zu stellen. Zudem muss eine Einrichtung des Gerichts samt Verwaltungspersonal auf ihrem Gebiet stattfinden, was in Deutschland mit einer Zentralkammer in München angedacht ist. Es sollen zudem vier Lokalkammern errichtet werden.

Die Regierungsfraktionen, sowie die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die LINKE und FDP stimmten ausnahmslos für das Europäische Patentgericht. Gegen den Antrag stimmte die Fraktion der AfD. Entgegen seiner Fraktion stimmte Roland Hartwig von der AfD ebenfalls für das Einheitliche Patentgericht.