Name | Fraktion | Wahlkreis Absteigend sortieren | Stimmverhalten | |
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Bernd Siebert | CDU/CSU | Nicht beteiligt | ||
Christian Wirth | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Kristina Nordt | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Joana Cotar | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Christopher Gohl | FDP | Enthalten | ||
Nina Warken | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Birgit Malsack-Winkemann | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Uwe Witt | AfD | Nicht beteiligt | ||
Petra Nicolaisen | CDU/CSU | 1 - Flensburg - Schleswig | Dafür gestimmt | |
Astrid Damerow | CDU/CSU | 2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Kubicki | FDP | 3 - Steinburg - Dithmarschen Süd | Enthalten | |
Mark Helfrich | CDU/CSU | 3 - Steinburg - Dithmarschen Süd | Dafür gestimmt | |
Ingrid Nestle | DIE GRÜNEN | 3 - Steinburg - Dithmarschen Süd | Dafür gestimmt | |
Christine Aschenberg-Dugnus | FDP | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Enthalten | |
Johann Wadephul | CDU/CSU | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Dafür gestimmt | |
Sönke Rix | SPD | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Dafür gestimmt | |
Luise Amtsberg | DIE GRÜNEN | 5 - Kiel | Dafür gestimmt | |
Mathias Stein | SPD | 5 - Kiel | Dafür gestimmt | |
Lorenz Gösta Beutin | DIE LINKE | 6 - Plön - Neumünster | Dafür gestimmt | |
Melanie Bernstein | CDU/CSU | 6 - Plön - Neumünster | Dafür gestimmt | |
Michael von Abercron | CDU/CSU | 7 - Pinneberg | Dafür gestimmt | |
Ernst Dieter Rossmann | SPD | 7 - Pinneberg | Dafür gestimmt | |
Cornelia Möhring | DIE LINKE | 7 - Pinneberg | Dafür gestimmt | |
Gero Storjohann | CDU/CSU | 8 - Segeberg - Stormarn-Mitte | Dafür gestimmt | |
Bettina Hagedorn | SPD | 9 - Ostholstein - Stormarn-Nord | Dafür gestimmt |
Bis zuletzt war es Gerichtsvollziehenden nicht möglich vor einem Besuch Informationen über einen Schuldner einzuholen. Der Gesetzesentwurf soll dies nun ändern. In der Vergangenheit ist es mehrfach zu Verletzungen der Gerichtsvollziehenden gekommen, die teilweise sogar tödlich endeten. Einige dieser Fälle hätten vorgebeugt werden können, wenn Gerichtsvollziehende zuvor gewusst hätte, was für eine Vergangenheit die zu vollziehende Person hat. Auch soll es mit der neuen Regelung möglich werden, polizeiliche Hilfe anzufragen, die bei der Vollziehung als unterstützende Kraft fungieren soll und den Gerichtsvollziehenden im Notfall schützen kann.
Eine weitere Änderung, die der Gesetzesentwurf vorsieht, ist die Liste der unpfändbaren Sachen, welche an die heutigen Lebensumstände und Bedürfnisse angepasst wird. Es soll ein umfassender Pfändungsschutz für Sachen, die für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eine damit im Zusammenhang stehende Aus- oder Fortbildung benötigt werden, gelten. Auch Tiere, die nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden und nicht für die Ernährung des Schuldners erforderlich sind, werden nun vor einer Pfändung geschützt.
Auch wird die gesamte Pfändungsgrenze teilweise nach oben verschoben.