Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht eine Änderung im Handlungsspielraum von Gerichtsvollziehern vor, denen es von nun an erlaubt sein soll, vor dem Besuch eines Schuldners Informationen über diesen bei der Polizei einzuholen. Auch werden die Bedingungen für die Vollstreckung eines Gerichtsvollzugs angepasst.

 

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Dafür gestimmt
482
Dagegen gestimmt
81
Enthalten
70
Nicht beteiligt
76
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktion Aufsteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Florian PostFlorian PostSPD217 - München-Nord Nicht beteiligt
Foto Dirk HeidenblutDirk HeidenblutSPD119 - Essen II Dafür gestimmt
Dennis Rohde, MdB (SPD)Dennis RohdeSPD27 - Oldenburg - Ammerland Dafür gestimmt
Portrait von Thomas HitschlerThomas HitschlerSPD211 - Südpfalz Dafür gestimmt
Portrait von Johann SaathoffJohann SaathoffSPD24 - Aurich - Emden Dafür gestimmt
Cansel KiziltepeCansel KiziltepeSPD83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost Dafür gestimmt
Portrait von Niels AnnenNiels AnnenSPD20 - Hamburg-Eimsbüttel Dafür gestimmt
Portrait von Christian LangeChristian LangeSPD269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd Dafür gestimmt
Kerstin TackKerstin TackSPD41 - Stadt Hannover I Dafür gestimmt
Portrait von Gabi WeberGabi WeberSPD204 - Montabaur Dafür gestimmt
Dagmar Schmidt, MdB (2017)Dagmar SchmidtSPD172 - Lahn-Dill Dafür gestimmt
Portrait von Stefan SchwartzeStefan SchwartzeSPD133 - Herford - Minden-Lübbecke II Dafür gestimmt
Portrait von Bärbel BasBärbel BasSPD115 - Duisburg I Dafür gestimmt
Portrait von Dorothee MartinDorothee MartinSPD21 - Hamburg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Daniela De RidderDaniela De RidderSPD31 - Mittelems Dafür gestimmt
Portrait von Claudia MollClaudia MollSPD88 - Aachen II Dafür gestimmt
Portrait von Fritz FelgentreuFritz FelgentreuSPD82 - Berlin-Neukölln Dafür gestimmt
Portrait von Josephine OrtlebJosephine OrtlebSPD296 - Saarbrücken Dafür gestimmt
Kerstin Griese MdBKerstin GrieseSPD105 - Mettmann II Nicht beteiligt
Portrait von Achim PostAchim PostSPD134 - Minden-Lübbecke I Dafür gestimmt
Portrait von Hubertus HeilHubertus HeilSPD45 - Gifhorn - Peine Nicht beteiligt
Portrait von Martin RosemannMartin RosemannSPD290 - Tübingen Dafür gestimmt
Portrait von Frank JungeFrank JungeSPD13 - Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I Dafür gestimmt
Portrait von Axel SchäferAxel SchäferSPD140 - Bochum I Dafür gestimmt
Arno Klare MdBArno KlareSPD118 - Mülheim - Essen I Dafür gestimmt
Symbolbild Hammer im Gericht

Bis zuletzt war es Gerichtsvollziehenden nicht möglich vor einem Besuch Informationen über einen Schuldner einzuholen. Der Gesetzesentwurf soll dies nun ändern. In der Vergangenheit ist es mehrfach zu Verletzungen der Gerichtsvollziehenden gekommen, die teilweise sogar tödlich endeten. Einige dieser Fälle hätten vorgebeugt werden können, wenn Gerichtsvollziehende zuvor gewusst hätte, was für eine Vergangenheit die zu vollziehende Person hat. Auch soll es mit der neuen Regelung möglich werden, polizeiliche Hilfe anzufragen, die bei der Vollziehung als unterstützende Kraft fungieren soll und den Gerichtsvollziehenden im Notfall schützen kann.

Eine weitere Änderung, die der Gesetzesentwurf vorsieht, ist die Liste der unpfändbaren Sachen, welche an die heutigen Lebensumstände und Bedürfnisse angepasst wird. Es soll ein umfassender Pfändungsschutz für Sachen, die für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eine damit im Zusammenhang stehende Aus- oder Fortbildung benötigt werden, gelten. Auch Tiere, die nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden und nicht für die Ernährung des Schuldners erforderlich sind, werden nun vor einer Pfändung geschützt.
Auch wird die gesamte Pfändungsgrenze teilweise nach oben verschoben.