Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht eine Änderung im Handlungsspielraum von Gerichtsvollziehern vor, denen es von nun an erlaubt sein soll, vor dem Besuch eines Schuldners Informationen über diesen bei der Polizei einzuholen. Auch werden die Bedingungen für die Vollstreckung eines Gerichtsvollzugs angepasst.

 

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Dafür gestimmt
482
Dagegen gestimmt
81
Enthalten
70
Nicht beteiligt
76
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Aufsteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Johannes HuberJohannes HuberAfD214 - Freising Dagegen gestimmt
Erich Irlstorfer mit der Kuppel des Deutschen Bundestages im HintergrundErich IrlstorferCDU/CSU214 - Freising Dafür gestimmt
Portrait von Andreas LenzAndreas LenzCDU/CSU213 - Erding - Ebersberg Dafür gestimmt
Portrait von Sandra Bubendorfer-LichtSandra Bubendorfer-LichtFDP212 - Altötting Enthalten
Portrait von Stephan MayerStephan MayerCDU/CSU212 - Altötting Nicht beteiligt
Portrait von Tobias LindnerTobias LindnerDIE GRÜNEN211 - Südpfalz Dafür gestimmt
Portrait von Heiko WildbergHeiko WildbergAfD211 - Südpfalz Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas GebhartThomas GebhartCDU/CSU211 - Südpfalz Dafür gestimmt
Portrait von Mario BrandenburgMario BrandenburgFDP211 - Südpfalz Enthalten
Portrait von Thomas HitschlerThomas HitschlerSPD211 - Südpfalz Dafür gestimmt
Portrait von Brigitte FreiholdBrigitte FreiholdDIE LINKE210 - Pirmasens Nicht beteiligt
Portrait von Angelika GlöcknerAngelika GlöcknerSPD210 - Pirmasens Nicht beteiligt
Portrait von Anita SchäferAnita SchäferCDU/CSU210 - Pirmasens Dafür gestimmt
Portrait von Gustav HerzogGustav HerzogSPD209 - Kaiserslautern Dafür gestimmt
Foto von Alexander UlrichAlexander UlrichDIE LINKE209 - Kaiserslautern Dafür gestimmt
Portrait von Johannes SteinigerJohannes SteinigerCDU/CSU208 - Neustadt - Speyer Dafür gestimmt
Isabel Mackensen-GeisIsabel Mackensen-GeisSPD208 - Neustadt - Speyer Dafür gestimmt
Portrait von Torbjörn KartesTorbjörn KartesCDU/CSU207 - Ludwigshafen/Frankenthal Dafür gestimmt
Portrait von Doris BarnettDoris BarnettSPD207 - Ludwigshafen/Frankenthal Dafür gestimmt
Portrait von Marcus HeldMarcus HeldSPD206 - Worms Nicht beteiligt
Manuel HöferlinManuel HöferlinFDP206 - Worms Nicht beteiligt
Portrait von Jan MetzlerJan MetzlerCDU/CSU206 - Worms Dafür gestimmt
Ursula Groden-Kranich MdBUrsula Groden-KranichCDU/CSU205 - Mainz Dafür gestimmt
Portrait von Sebastian MünzenmaierSebastian MünzenmaierAfD205 - Mainz Dagegen gestimmt
Das Foto zeigt eine Portraitaufnahme von Tabea Rößner vom Juni 2021.Tabea RößnerDIE GRÜNEN205 - Mainz Dafür gestimmt
Symbolbild Hammer im Gericht

Bis zuletzt war es Gerichtsvollziehenden nicht möglich vor einem Besuch Informationen über einen Schuldner einzuholen. Der Gesetzesentwurf soll dies nun ändern. In der Vergangenheit ist es mehrfach zu Verletzungen der Gerichtsvollziehenden gekommen, die teilweise sogar tödlich endeten. Einige dieser Fälle hätten vorgebeugt werden können, wenn Gerichtsvollziehende zuvor gewusst hätte, was für eine Vergangenheit die zu vollziehende Person hat. Auch soll es mit der neuen Regelung möglich werden, polizeiliche Hilfe anzufragen, die bei der Vollziehung als unterstützende Kraft fungieren soll und den Gerichtsvollziehenden im Notfall schützen kann.

Eine weitere Änderung, die der Gesetzesentwurf vorsieht, ist die Liste der unpfändbaren Sachen, welche an die heutigen Lebensumstände und Bedürfnisse angepasst wird. Es soll ein umfassender Pfändungsschutz für Sachen, die für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eine damit im Zusammenhang stehende Aus- oder Fortbildung benötigt werden, gelten. Auch Tiere, die nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden und nicht für die Ernährung des Schuldners erforderlich sind, werden nun vor einer Pfändung geschützt.
Auch wird die gesamte Pfändungsgrenze teilweise nach oben verschoben.