Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht eine Änderung im Handlungsspielraum von Gerichtsvollziehern vor, denen es von nun an erlaubt sein soll, vor dem Besuch eines Schuldners Informationen über diesen bei der Polizei einzuholen. Auch werden die Bedingungen für die Vollstreckung eines Gerichtsvollzugs angepasst.

 

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Dafür gestimmt
482
Dagegen gestimmt
81
Enthalten
70
Nicht beteiligt
76
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktion Aufsteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Christopher GohlChristopher GohlFDP Enthalten
Portrait von Gero HockerGero HockerFDP34 - Osterholz - Verden Enthalten
Portrait von Marcel KlingeMarcel KlingeFDP286 - Schwarzwald-Baar Enthalten
Portrait von Alexander Graf LambsdorffAlexander Graf LambsdorffFDP96 - Bonn Nicht beteiligt
Portrait von Alexander MüllerAlexander MüllerFDP178 - Rheingau-Taunus - Limburg Enthalten
Portrait von Frank SchäfflerFrank SchäfflerFDP134 - Minden-Lübbecke I Enthalten
Portrait von Nicole BauerNicole BauerFDP228 - Landshut Enthalten
Portrait von Benjamin StrasserBenjamin StrasserFDP294 - Ravensburg Enthalten
Portrait von Britta DasslerBritta DasslerFDP242 - Erlangen Enthalten
Portrait von Gerald UllrichGerald UllrichFDP196 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen – Sonneberg Enthalten
Portrait von Thomas HackerThomas HackerFDP237 - Bayreuth Enthalten
Manuel HöferlinManuel HöferlinFDP206 - Worms Nicht beteiligt
Portrait von Daniela KluckertDaniela KluckertFDP76 - Berlin-Pankow Enthalten
Portrait von Ulrich LechteUlrich LechteFDP233 - Regensburg Enthalten
Roman Müller-BöhmRoman Müller-BöhmFDP117 - Oberhausen - Wesel III Nicht beteiligt
Portrait von Petra PauPetra PauDIE LINKE85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Petra SittePetra SitteDIE LINKE72 - Halle Dafür gestimmt
Portrait von Kathrin VoglerKathrin VoglerDIE LINKE128 - Steinfurt III Dafür gestimmt
Portrait von Thomas LutzeThomas LutzeDIE LINKE Dafür gestimmt
Lorenz Gösta Beutin, Bundestagsabgeordneter DIE LINKE, Kandidat zur Bundestagswahl 2021 in Kiel.Lorenz Gösta BeutinDIE LINKE6 - Plön - Neumünster Dafür gestimmt
Portrait von Fabio De MasiFabio De MasiDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Gregor GysiGregor GysiDIE LINKE84 - Berlin-Treptow-Köpenick Dafür gestimmt
Portrait von Katja KippingKatja KippingDIE LINKE159 - Dresden I Enthalten
Portrait von Sören PellmannSören PellmannDIE LINKE153 - Leipzig II Dafür gestimmt
Pressefoto Helin Evrim SommerHelin Evrim SommerDIE LINKE Dafür gestimmt
Symbolbild Hammer im Gericht

Bis zuletzt war es Gerichtsvollziehenden nicht möglich vor einem Besuch Informationen über einen Schuldner einzuholen. Der Gesetzesentwurf soll dies nun ändern. In der Vergangenheit ist es mehrfach zu Verletzungen der Gerichtsvollziehenden gekommen, die teilweise sogar tödlich endeten. Einige dieser Fälle hätten vorgebeugt werden können, wenn Gerichtsvollziehende zuvor gewusst hätte, was für eine Vergangenheit die zu vollziehende Person hat. Auch soll es mit der neuen Regelung möglich werden, polizeiliche Hilfe anzufragen, die bei der Vollziehung als unterstützende Kraft fungieren soll und den Gerichtsvollziehenden im Notfall schützen kann.

Eine weitere Änderung, die der Gesetzesentwurf vorsieht, ist die Liste der unpfändbaren Sachen, welche an die heutigen Lebensumstände und Bedürfnisse angepasst wird. Es soll ein umfassender Pfändungsschutz für Sachen, die für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eine damit im Zusammenhang stehende Aus- oder Fortbildung benötigt werden, gelten. Auch Tiere, die nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden und nicht für die Ernährung des Schuldners erforderlich sind, werden nun vor einer Pfändung geschützt.
Auch wird die gesamte Pfändungsgrenze teilweise nach oben verschoben.