Wahlrecht für benachteiligte Personengruppen durchsetzen (Gesetzentwurf der FDP-Fraktion)

Mit ihrem Gesetzentwurf fordert die FDP-Fraktion dahingehende Änderungen am Bundeswahlgesetz, dass benachteiligte Personengruppen nicht mehr vom Wahlrecht ausgeschlossen werden.

Auch die Fraktionen Die Linke und Bündnis90/Grüne legten einen gemeinsam verfassten Gesetzentwurf zu diesem Thema vor, die Regierungskoalition brachte außerdem einen Antrag vor.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die AfD-Fraktion erhielt sich komplett, die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten dafür.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
170
Dagegen gestimmt
345
Enthalten
68
Nicht beteiligt
126
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Norbert BarthleNorbert BarthleCDU/CSU269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd Dagegen gestimmt
Portrait von Matthias BartkeMatthias BartkeSPD19 - Hamburg-Altona Dagegen gestimmt
Portrait von Sören BartolSören BartolSPD171 - Marburg Dagegen gestimmt
Portrait von Dietmar BartschDietmar BartschDIE LINKE14 - Rostock - Landkreis Rostock II Dafür gestimmt
Portrait von Bärbel BasBärbel BasSPD115 - Duisburg I Nicht beteiligt
Portrait von Nicole BauerNicole BauerFDP228 - Landshut Nicht beteiligt
Portrait von Bernd BaumannBernd BaumannAfD19 - Hamburg-Altona Enthalten
Portrait von Margarete BauseMargarete BauseDIE GRÜNEN218 - München-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Danyal BayazDanyal BayazDIE GRÜNEN278 - Bruchsal - Schwetzingen Dafür gestimmt
Portrait von Canan BayramCanan BayramDIE GRÜNEN83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost Dafür gestimmt
Portrait von Jens BeeckJens BeeckFDP31 - Mittelems Dafür gestimmt
Portrait von Nicola BeerNicola BeerFDP182 - Frankfurt am Main I Dafür gestimmt
Portrait von Maik BeermannMaik BeermannCDU/CSU40 - Nienburg II - Schaumburg Dagegen gestimmt
Portrait von Manfred BehrensManfred BehrensCDU/CSU67 - Börde - Jerichower Land Dagegen gestimmt
Portrait von Veronika BellmannVeronika BellmannCDU/CSU161 - Mittelsachsen Dagegen gestimmt
Portrait von Sybille BenningSybille BenningCDU/CSU129 - Münster Dagegen gestimmt
Portrait von André BergheggerAndré BergheggerCDU/CSU38 - Osnabrück-Land Dagegen gestimmt
Marc BernhardMarc BernhardAfD271 - Karlsruhe-Stadt Nicht beteiligt
Portrait von Melanie BernsteinMelanie BernsteinCDU/CSU6 - Plön - Neumünster Dagegen gestimmt
Portrait von Christoph BernstielChristoph BernstielCDU/CSU72 - Halle Dagegen gestimmt
Lorenz Gösta Beutin, Bundestagsabgeordneter DIE LINKE, Kandidat zur Bundestagswahl 2021 in Kiel.Lorenz Gösta BeutinDIE LINKE6 - Plön - Neumünster Dafür gestimmt
Portrait von Peter BeyerPeter BeyerCDU/CSU105 - Mettmann II Dagegen gestimmt
Portrait von Marc BiadaczMarc BiadaczCDU/CSU260 - Böblingen Dagegen gestimmt
Portrait von Steffen BilgerSteffen BilgerCDU/CSU265 - Ludwigsburg Dagegen gestimmt
Portrait von Lothar BindingLothar BindingSPD274 - Heidelberg Dagegen gestimmt

Die FDP führt in der Begründung des Gesetzentwurfes auf, dass die Teilnahme an Wahlen für viele Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Element ihrer Selbstbestimmtheit und ihrer Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben sei. Durch die Wahlrechtsausschlüsse in § 13 des Bundeswahlgesetzes würden in Folge dessen überwiegend Menschen mit Behinderungen von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen. Zu den benachteiligten Personengruppen gehören Menschen unter Vollbetreuung und auch Personen, die, aufgrund einer Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit, in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht sind. Diese Regelungen seien heute, aufgrund der Ergänzung des Grundgesetzes um den Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" im Jahr 1994 und der Einbindung der UN-Behindertenrechtskommission ins deutsche Recht im Jahr 2009, überholt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe vom 29. Januar 2019 erklärte die Regelungen im Bundeswahlgesetz zum Ausschluss vom Wahlrecht zudem für verfassungswidrig.

Deshalb legte die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf vor, der die Wahlrechtsausschlüsse (gemäß § 13 Nr. 2 und 3) des Bundeswahlgesetzes streicht und entsprechende Änderungen in § 6a des Europawahlgesetzes vornimmt.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten dafür. Die AfD-Fraktion erhielt sich fast vollständig, nur Thomas Ehrhorn (AfD) stimmte dagegen.