Wahlrecht für benachteiligte Personengruppen durchsetzen (Gesetzentwurf der Fraktionen B90/Grüne und Die Linke)

Mit ihrem Gesetzentwurf fordern die Fraktionen B90/Grüne und Die Linke dahingehende Änderungen am Bundeswahlgesetz, dass benachteiligte Personengruppen nicht mehr vom Wahlrecht ausgeschlossen werden.

Auch die FDP-Fraktion legte ebenfalls einen Gesetzentwurf zu diesem Thema vor, die Regierungskoalition brachte außerdem einen Antrag vor.

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten für das Gesetz. Die AfD-Fraktion enthielt sich der Abstimmung.

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Dafür gestimmt
170
Dagegen gestimmt
347
Enthalten
64
Nicht beteiligt
128
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Anton FriesenAnton FriesenAfD Enthalten
Portrait von Steffen KotréSteffen KotréAfD Nicht beteiligt
Portrait von Birgit Malsack-WinkemannBirgit Malsack-WinkemannAfD Enthalten
Portrait von Nina WarkenNina WarkenCDU/CSU Dagegen gestimmt
Portrait von Christian WirthChristian WirthAfD Enthalten
Portrait von Franziska GminderFranziska GminderAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Martin SchulzMartin SchulzSPD Nicht beteiligt
Portrait von Wilhelm von GottbergWilhelm von GottbergAfD Nicht beteiligt
Portrait von Marcus BühlMarcus BühlAfD Enthalten
Pressefoto Helin Evrim SommerHelin Evrim SommerDIE LINKE Nicht beteiligt
Portrait von Joana CotarJoana CotarAfD Enthalten
Portrait von Uwe WittUwe WittAfD Nicht beteiligt
Portrait von Norbert KleinwächterNorbert KleinwächterAfD Enthalten
Gyde JensenGyde JensenFDP Dafür gestimmt
Dr. Götz FrömmingGötz FrömmingAfD Enthalten
Portrait von Roman ReuschRoman ReuschAfD Enthalten
Porträt-Foto Doris AchelwilmDoris AchelwilmDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Fabio De MasiFabio De MasiDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Harald WeyelHarald WeyelAfD Enthalten
Portrait von Gottfried CurioGottfried CurioAfD Enthalten
Portrait von Corinna MiazgaCorinna MiazgaAfD Nicht beteiligt
Portrait von Martin ReichardtMartin ReichardtAfD Enthalten
Portrait von Verena HartmannVerena HartmannAfD Nicht beteiligt
Portrait von Thomas LutzeThomas LutzeDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Petra NicolaisenPetra NicolaisenCDU/CSU1 - Flensburg - Schleswig Dagegen gestimmt

Durch Artikel 38 des Grundgesetzes gehören passives und aktives Wahlrecht zu den grundsätzlichen Rechten jeder Bürgerin und jedem Bürger. Laut Gesetzentwurf der beiden Fraktionen würde dies allerdings durch die im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz festgelegten Regelungen ausgeschlossen. Zu den benachteiligten Personengruppen gehören Menschen unter Vollbetreuung und auch Personen, die, aufgrund einer Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit, in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht sind. Eine von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie hätte ergeben, dass auf diese Weise knapp 85.000 Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen würden, was nach geltenden menschenrechtlichen Standards nicht zu rechtfertigen sei. Diese Wahlrechtsausschlüsse stünden damit im Widerspruch zu der, seit 2009 im deutschen Recht verankerten, UN-Behindertenrechtskonvention.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe vom 29. Januar 2019 erklärte die Regelungen im Bundeswahlgesetz zum Ausschluss vom Wahlrecht zudem für verfassungswidrig.

Deshalb legten die Fraktionen einen Gesetzentwurf vor, der die Wahlrechtsausschlüsse (gemäß § 13 Nr. 2 und 3) des Bundeswahlgesetzes streicht und entsprechende Änderungen in § 6a des Europawahlgesetzes vornimmt.

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten für das Gesetz. Die AfD-Fraktion enthielt sich der Abstimmung. Drei Abgeordnete entschieden sich anders als die Mehrheit ihrer Fraktion, darunter Franziska Gminder (AfD), Dr. Rainer Kraft (AfD) und Gökay Akbulut (Die Linke).