Einigungsvorschlag zum Bürgergeld-Gesetz

Nach einem im Bundestag angenommenen Gesetzentwurf zum Bürgergeld hatte der Bundesrat seine Zustimmung verwehrt. Nach Verhandlungen im Vermittlungsausschuss wurde nun über die vorliegende Beschlussempfehlung abgestimmt. Diese enthält einige inhaltliche Änderungen an dem Gesetzentwurf.

Die Beschlussempfehlung und damit auch das Bürgergeld-Gesetz wurden mit 557 Stimmen von Seiten der Regierungsfraktionen sowie der Unionsfraktion angenommen. Dagegen stimmten die Fraktionen der AfD und Die Linke, sowie Albert Rupprecht (CDU/CSU). Enthalten haben sich Dieter Stier (CDU/CSU) und Stefan Seidler (fraktionslos).

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Dafür gestimmt
557
Dagegen gestimmt
98
Enthalten
2
Nicht beteiligt
79
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Katrin Zschau, Bundestagskandidatin für HRO und LRO IIKatrin ZschauSPD14 - Rostock - Landkreis Rostock II Dafür gestimmt
Porträtfoto von Armand Zorn MdBArmand ZornSPD182 - Frankfurt am Main I Dafür gestimmt
Portrait von Nicolas ZippeliusNicolas ZippeliusCDU/CSU272 - Karlsruhe-Land Dafür gestimmt
Portrait von Jens ZimmermannJens ZimmermannSPD187 - Odenwald Dafür gestimmt
Portrait von Stefan ZierkeStefan ZierkeSPD57 - Uckermark - Barnim I Dafür gestimmt
Portrait von Paul ZiemiakPaul ZiemiakCDU/CSU150 - Märkischer Kreis II Nicht beteiligt
Juli 2021Kay-Uwe ZieglerAfD71 - Anhalt Dagegen gestimmt
Portrait von Emmi ZeulnerEmmi ZeulnerCDU/CSU240 - Kulmbach Dafür gestimmt
Portrait von Gülistan YükselGülistan YükselSPD109 - Mönchengladbach Dafür gestimmt
Portrait von Joachim WundrakJoachim WundrakAfD26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund Dagegen gestimmt
Foto von Mareike Lotte WulfMareike Lotte WulfCDU/CSU46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Dafür gestimmt
Profilbild von Dr. Herbert WollmannHerbert WollmannSPD66 - Altmark Dafür gestimmt
Portrait von Mechthilde WittmannMechthilde WittmannCDU/CSU256 - Oberallgäu Dafür gestimmt
Portrait von Uwe WittUwe Wittfraktionslos9 - Ostholstein - Stormarn-Nord Nicht beteiligt
Portrait von Janine WisslerJanine WisslerDIE LINKE.182 - Frankfurt am Main I Dagegen gestimmt
Portrait von Volker WissingVolker WissingFDP211 - Südpfalz Dafür gestimmt
Portrait von Christian WirthChristian WirthAfD299 - Homburg Dagegen gestimmt
Portrait von Tina WinklmannTina WinklmannBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN234 - Schwandorf Dafür gestimmt
Portrait von Tobias WinklerTobias WinklerCDU/CSU243 - Fürth Dafür gestimmt
Portrait von Elisabeth Winkelmeier-BeckerElisabeth Winkelmeier-BeckerCDU/CSU97 - Rhein-Sieg-Kreis I Nicht beteiligt
Portrait von Klaus-Peter WillschKlaus-Peter WillschCDU/CSU178 - Rheingau-Taunus - Limburg Dafür gestimmt
Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen BundestagDirk WieseSPD147 - Hochsauerlandkreis Dafür gestimmt
Portrait von Klaus WienerKlaus WienerCDU/CSU104 - Mettmann I Dafür gestimmt
Foto von Wolfgang WiehleWolfgang WiehleAfD219 - München-Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Annette Widmann-MauzAnnette Widmann-MauzCDU/CSU290 - Tübingen Nicht beteiligt
Bürgergeld (Symbolbild)

Zum wiederholten Mal wurde im Bundestag über das Bürgergeld-Gesetz, abgestimmt  wenn auch in anderer Form. Hier geht es zur ersten namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf. Zuletzt war der Gesetzentwurf der Bundesregierung zwar angenommen worden, doch später durch den Bundesrat vorerst gestoppt worden. Da es sich beim Bürgergeld-Gesetz um ein sogenanntes Zustimmungsgesetz handelt, muss auch die Mehrheit des Bundesrates den Entwurf annehmen.  Im Bundesrat hatte die Union, welche die stärkste Kraft des Bundesrates darstellt, gegen den Entwurf gestimmt. Daraufhin trat der Vermittlungsausschuss zusammen. Dieser besteht aus 16 Abgeordneten des Bundestags sowie 16 Bundesratsmitgliedern und hat zur Aufgabe, einen Kompromiss zu erarbeiten. Eine Einigung wurde in Form einer Beschlussempfehlung an den Bundestag übergeben, über welche nun namentlich abgestimmt wurde.

In dem ursprünglichen Gesetzentwurf war ein sechsmonatiger Zeitraum als sogenannte "Vertrauenszeit" geplant. Das heißt, dass keine Leistungskürzungen erfolgen können, auch wenn Empfänger:innen nicht alle ihrer Pflichten erbringen. Diese fällt nun weg. Folglich sollen die Sanktionen von Beginn an möglich sein. Es soll Leistungskürzungen von maximal 30% geben. Auch in Bezug auf die Karenzzeit werden die Regelungen für Bezieher:innen strenger. Diese soll um ein Jahr verkürzt werden und damit nur noch ein Jahr dauern. In dieser Zeit wird von einer Prüfung der Angemessenheit der Wohnung und des Vermögens abgesehen.

Die Höhe des Schonvermögens wird auf 40.000 Euro heruntergesetzt und alle weiteren Haushaltsmitglieder dürfen höchstens 15.000 Euro behalten. Unter dem Schonvermögen, oder auch Freibetrag, versteht man ein Geldvermögen, ein Fahrzeug oder eine Immobilie, die von Bürgergeld-Bezieher:innen nicht direkt aufgebraucht werden müssen. Obwohl eine Person ein bestimmtes Vermögen besitzt, kann diese dann innerhalb der oben erwähnten Karenzzeit Bürgergeld beziehen.

Die Beschlussempfehlung und damit auch das Bürgergeld-Gesetz wurden mit 557 Stimmen von Seiten der Regierungsfraktionen sowie der Unionsfraktion angenommen. Dagegen stimmten die Fraktionen der AfD und Die Linke, sowie Albert Rupprecht (CDU/CSU). Enthalten haben sich Dieter Stier (CDU/CSU) und Stefan Seidler (fraktionslos).