Name | Fraktion | Wahlkreis Absteigend sortieren | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Henning Rehbaum | CDU/CSU | 130 - Warendorf | Dafür gestimmt | |
Ralph Brinkhaus | CDU/CSU | 131 - Gütersloh I | Nicht beteiligt | |
Britta Haßelmann | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 132 - Bielefeld - Gütersloh II | Dafür gestimmt | |
Wiebke Esdar | SPD | 132 - Bielefeld - Gütersloh II | Nicht beteiligt | |
Stefan Schwartze | SPD | 133 - Herford - Minden-Lübbecke II | Dafür gestimmt | |
Jens Teutrine | FDP | 133 - Herford - Minden-Lübbecke II | Nicht beteiligt | |
Achim Post | SPD | 134 - Minden-Lübbecke I | Nicht beteiligt | |
Schahina Gambir | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 134 - Minden-Lübbecke I | Dafür gestimmt | |
Oliver Vogt | CDU/CSU | 134 - Minden-Lübbecke I | Dafür gestimmt | |
Frank Schäffler | FDP | 134 - Minden-Lübbecke I | Dafür gestimmt | |
Robin Wagener | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 135 - Lippe I | Dafür gestimmt | |
Kerstin Vieregge | CDU/CSU | 135 - Lippe I | Dafür gestimmt | |
Christian Sauter | FDP | 135 - Lippe I | Dafür gestimmt | |
Jürgen Berghahn | SPD | 135 - Lippe I | Dafür gestimmt | |
Christian Haase | CDU/CSU | 136 - Höxter - Lippe II | Dafür gestimmt | |
Carsten Linnemann | CDU/CSU | 137 - Paderborn - Gütersloh III | Dafür gestimmt | |
Janosch Dahmen | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I | Nicht beteiligt | |
Katrin Helling-Plahr | FDP | 138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I | Dafür gestimmt | |
Timo Schisanowski | SPD | 138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I | Dafür gestimmt | |
Axel Echeverria | SPD | 139 - Ennepe-Ruhr-Kreis II | Dafür gestimmt | |
Axel Schäfer | SPD | 140 - Bochum I | Nicht beteiligt | |
Sevim Dağdelen | DIE LINKE. | 140 - Bochum I | Nicht beteiligt | |
Olaf in der Beek | FDP | 140 - Bochum I | Dafür gestimmt | |
Max Lucks | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 140 - Bochum I | Dafür gestimmt | |
Michelle Müntefering | SPD | 141 - Herne - Bochum II | Nicht beteiligt |
Die Bundesregierung fordert mit Ihrem Antrag, dass der Bundestag der bereits am 9. Februar 2022 beschlossenen Fortsetzung des Einsatzes von deutschen Streitkräften im Mittelmeer zur Beteiligung an der NATO-Operation SEA GUARDIAN zustimmt.
Nach aktueller Rechtsprechung und Verfassungspraxis ist für jeden Einsatz der Bundeswehr außerhalb des NATO-Territoriums die Genehmigung des Bundestages erforderlich.
Der Einsatz wird in dem Antrag unter anderem mit dem hohen Stellenwert der maritimen Verkehrs- und Versorgungswege im Mittelmeer begründet. Deren Sicherheit sei von zentraler Bedeutung für die NATO und ihre Mitglieder. Die instabile Lage im Nahen Osten und Nordafrika werde zudem von nicht staatlichen Akteuren für illegale Aktivitäten wie Waffen- und Menschenschmuggel genutzt. Der Einsatz der Mission SEA GUARDIAN ermögliche die frühzeitige Erkennung dieser illegalen Aktivitäten. Er sei ein Instrument, diesen entgegenzuwirken.
Die Mission ist nicht die einzige militärische Mission im Mittelmeer. Weitere Akteure sind zum Beispiel die Europäische Union und deren Grenz- und Küstenwache FRONTEX sowie die Interimstruppe der Vereinten Nationen im Libanon (UNIFL). Für alle Einsätze im Mittelmeer gilt die völkerrechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung für in Seenot geratene Personen.
Rechtlich erfolgt der Einsatz auf Grundlage verschiedener Beschlüsse des Nordatlanikrates. Der Antrag beruft sich außerdem auf Resolution 2292 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (2016) und deren Folgeresolutionen, zuletzt Resolution 2578 (2021).
Die Einsatztruppen handelten zudem nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit und erfüllten damit die verfassungsrechtlichen Ansprüche an den Einsatz (Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes). Eine Beteiligung an der SEA GUARDIAN-Mission sei jedoch nur möglich, solange ein entsprechender Beschluss des Nordatlantikrats und die konstitutive Zustimmung des Bundestages gegeben sei, längstens jedoch bis zum 31. März 2023.
2021 wurden im Rahmen der Operation mehr als 30.000 Schiffe auf dem gesamten Gebiet des Mittelmeeres identifiziert. Drei davon wurden im Rahmen eines „Maritime Situation Awareness Approaches“ kontrolliert.
Für die Verlängerung des Mandates wird die Obergrenze der einzusetzenden Soldat:innen fortan von 650 auf 550 abgesenkt. Es wird keine Möglichkeit zum Kapazitätsausbau mehr eingeräumt. Dennoch sollen alle Bündnisverpflichtungen erfüllt werden. Die Kosten für den Einsatz vom 1. April 2022 bis 31. März 2023 werden mit rund 2,5 Millionen Euro beziffert.
Der Bundestag stimmte über einen Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung der Bundeswehrbeteiligung an der NATO-Operation SEA GUARDIAN im Mittelmeer ab. Das Mandat dafür war zuletzt bei einer Abstimmung im März 2021 verlängert worden.
Der Antrag wurde mit 504 Ja-Stimmen der SPD-, BÜNDNIS 90/Die Grünen-, FDP- und Unionsfraktion angenommen. Insgesamt 100 Abgeordnete der Fraktionen der AfD und Die Linke sowie einzelne Abgeordnete von SPD und BÜNDNIS 90/Die Grünen stimmten gegen den Antrag. Es gab eine Enthaltung. 131 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt.