Vor­gezogener Braunkohle­ausstieg im Rheinischen Revier

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält die Forderung über einen vorgezogenen Ausstieg aus dem Abbau der Braunkohle im Rheinischen Revier. Die Einführung des Gesetzes ist Teil des 2020 beschlossenen Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, laut welchem Schrittweise immer weniger elektrische Energie durch den Einsatz von Kohle gewonnen werden soll.

Der Gesetzentwurf wurde mit 523 Stimmen von Seiten der Ampel-Koalition und der CDU/CSU angenommen. Dagegen stimmten die Fraktionen AfD und DIE LINKE mit insgesamt 92 Stimmen. Zwei Abgeordnete der Grünen enthielten sich.

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Dafür gestimmt
523
Dagegen gestimmt
92
Enthalten
2
Nicht beteiligt
119
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Sebastian BrehmSebastian BrehmCDU/CSU244 - Nürnberg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Heike BrehmerHeike BrehmerCDU/CSU68 - Harz Nicht beteiligt
Portrait von Michael BreilmannMichael BreilmannCDU/CSU121 - Recklinghausen I Dafür gestimmt
Leni Breymaier MdB, Fotograf: Fionn GroßeLeni BreymaierSPD270 - Aalen - Heidenheim Dafür gestimmt
Copyright: Tobias KochRalph BrinkhausCDU/CSU131 - Gütersloh I Nicht beteiligt
Dr. Carsten BrodesserCarsten BrodesserCDU/CSU99 - Oberbergischer Kreis Nicht beteiligt
Portrait von Marlon BröhrMarlon BröhrCDU/CSU200 - Mosel/Rhein-Hunsrück Nicht beteiligt
Portrait von Agnieszka BruggerAgnieszka BruggerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN294 - Ravensburg Dafür gestimmt
Portrait von Frank BsirskeFrank BsirskeBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN51 - Helmstedt - Wolfsburg Dafür gestimmt
Portrait von Sandra Bubendorfer-LichtSandra Bubendorfer-LichtFDP212 - Altötting Dafür gestimmt
Portrait von Katrin BuddeKatrin BuddeSPD74 - Mansfeld Dafür gestimmt
Portrait von Marcus BühlMarcus BühlAfD192 - Gotha - Ilm-Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Clara BüngerClara BüngerDIE LINKE.164 - Erzgebirgskreis I Nicht beteiligt
Yannick Bury ProfilbildYannick BuryCDU/CSU283 - Emmendingen - Lahr Dafür gestimmt
Portrait von Marco BuschmannMarco BuschmannFDP123 - Gelsenkirchen Dafür gestimmt
Portrait von Karlheinz BusenKarlheinz BusenFDP126 - Borken II Dafür gestimmt
Petr BystronPetr BystronAfD217 - München-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Isabel CademartoriIsabel CademartoriSPD275 - Mannheim Dafür gestimmt
Portrait von Lars CastellucciLars CastellucciSPD277 - Rhein-Neckar Dafür gestimmt
Portrait von Anna ChristmannAnna ChristmannBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN259 - Stuttgart II Dafür gestimmt
Portrait von Tino ChrupallaTino ChrupallaAfD157 - Görlitz Dagegen gestimmt
Portrait von Gitta ConnemannGitta ConnemannCDU/CSU25 - Unterems Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen CoßeJürgen CoßeSPD128 - Steinfurt III Dafür gestimmt
Portrait von Joana CotarJoana Cotarfraktionslos183 - Frankfurt am Main II Nicht beteiligt
Portrait von Carl-Julius CronenbergCarl-Julius CronenbergFDP147 - Hochsauerlandkreis Dafür gestimmt

Spätestens bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2028 soll jegliche Stromerzeugung durch den Einsatz von Stein- und Braunkohle eingestellt worden sein. Nun soll die Stilllegung der Kraftwerksblöcke Niederaußem K, Neurath F und Neurath G von 2038 auf 2030 vorgezogen werden. Dies ist das Ergebniss einer politischen Verständigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und der RWE AG, welche am 4. Oktober 2022 getroffen wurde. Des Weiteren wurde beschlossen, die Laufzeit der Kraftwerksblöcke Neurath D und Neurath E über den 31. Dezember 2022 hinaus bis zum 31. März 2024 weiterlaufen zu lassen. So soll Gas in der Stromerzeugung gespart und ein Beitrag zur Versorgungssicherheit geleistet werden. Um diese Beschlüsse umsetzen zu können, passt der Gesetzentwurf das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz an.

Angepasst werden müssen auch die Eckpunkte eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen RWE Power, der RWE AG und der Bundesrepublik Deutschland. In diesem wurde sich auf die Stilllegung bestimmter Braunkohleanlagen geeinigt. Hierzu legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Änderungsantrag vor.