Weiterbetrieb von Kernkraftwerken (Änderungsantrag)

Mit ihrem Änderungsantrag schlägt die AfD-Fraktion vor, die drei noch in Betrieb befindlichen deutschen Atomkraftwerke nicht abzuschalten. Begründet wird dies durch einen möglichen Energieversorgungsmangel im Herbst und Winter 2022/23.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz legte dazu eine Beschlussempfehlung vor, welche die Ablehnung des Änderungsantrags vorsieht.

Namentlich abgestimmt wurde über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion, welcher mit 544 Gegenstimmen abgelehnt wurde. Einzig die antragstellende AfD-Fraktion sowie zwei fraktionslose Abgeordnete stimmten für den Antrag.

 

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Dafür gestimmt
70
Dagegen gestimmt
544
Enthalten
0
Nicht beteiligt
122
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Joachim WundrakJoachim WundrakAfD26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund Dafür gestimmt
Portrait von Gülistan YükselGülistan YükselSPD109 - Mönchengladbach Dagegen gestimmt
Portrait von Emmi ZeulnerEmmi ZeulnerCDU/CSU240 - Kulmbach Dagegen gestimmt
Juli 2021Kay-Uwe ZieglerAfD71 - Anhalt Dafür gestimmt
Portrait von Paul ZiemiakPaul ZiemiakCDU/CSU150 - Märkischer Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Stefan ZierkeStefan ZierkeSPD57 - Uckermark - Barnim I Dagegen gestimmt
Portrait von Jens ZimmermannJens ZimmermannSPD187 - Odenwald Dagegen gestimmt
Portrait von Nicolas ZippeliusNicolas ZippeliusCDU/CSU272 - Karlsruhe-Land Dagegen gestimmt
Porträtfoto von Armand Zorn MdBArmand ZornSPD182 - Frankfurt am Main I Dagegen gestimmt
Katrin Zschau, Bundestagskandidatin für HRO und LRO IIKatrin ZschauSPD14 - Rostock - Landkreis Rostock II Dagegen gestimmt

Hintergrund des Änderungsantrags über die Anpassung des Atomgesetzes (AtG) ist laut AfD-Fraktion die Energiekrise, die sich seit 2020 durch steigende Preise für Öl, Erdgas und Strom bemerkbar macht und durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verschärft wurde. Problematisiert wird die erhebliche Abhängigkeit Deutschlands von ausländischem Erdgas, das bislang hauptsächlich aus Russland bezogen wurde.

Um die nur unzureichend gefüllten Erdgasspeicher auszugleichen und einen Ersatz zur Deckung des Bedarfs des Landes nach Wärme und Strom zu finden, schlägt die AfD-Fraktion vor, die Abschaltung der noch bestehenden deutschen Atomkraftwerke (Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2) zu stoppen. Die betreffenden Anlagen sollen nach dem AtG entfristet und die Strommengenbegrenzung abgeschafft werden. Zudem sieht der Antrag vor, den Betreibern zur Sicherstellung eines wirtschaftlich sinnvollen Betriebs eine entschädigungsbewährte Laufzeit von 20 Jahren zuzusagen. Somit sollen die Atomkraftwerke für mehrere Jahre nach 2022 zur Verfügung stehen.

Die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses sieht die Ablehnung des Änderungsantrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und DIE LINKE vor. Die SPD begründet diese Entscheidung damit, dass Atomkraft eine nicht beherrschbare Hochrisikotechnologie sei. Die CDU/CSU-Fraktion lehnt den Entwurf vor allem deshalb ab, weil die AfD zuletzt einen unbefristeten Weiterbetrieb der Atomkraft gefordert habe und man nur einen zeitlich befristeten Weiterbetrieb bis 2024 akzeptieren könnte. DIE LINKE argumentiert, ein Weiterbetrieb der Atomkraftwerke sei mit großen Sicherheitsrisiken und hohen Kosten verbunden.

Namentlich abgestimmt wurde über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion, welcher mit 544 Gegenstimmen abgelehnt wurde. Einzig die antragstellende AfD-Fraktion sowie zwei fraktionslose Abgeordnete, Robert Farle und Johannes Huber, stimmten für den Antrag.