| Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
|---|---|---|---|---|
| | Sabine Poschmann | SPD | 142 - Dortmund II | Dafür gestimmt |
| | David Preisendanz | CDU/CSU | 261 - Esslingen | Dafür gestimmt |
| | Stephan Protschka | AfD | 229 - Rottal-Inn | Dagegen gestimmt |
![]() | Kerstin Przygodda | AfD | 11 - Lübeck | Dagegen gestimmt |
![]() | Marcel Queckemeyer | AfD | 38 - Osnabrück-Land | Dagegen gestimmt |
| | Martin Rabanus | SPD | 177 - Rheingau-Taunus – Limburg | Dafür gestimmt |
| | Thomas Rachel | CDU/CSU | 89 - Düren | Dafür gestimmt |
| | Kerstin Radomski | CDU/CSU | 113 - Krefeld II – Wesel II | Dafür gestimmt |
| | Alexander Radwan | CDU/CSU | 222 - Bad Tölz-Wolfratshausen – Miesbach | Dafür gestimmt |
| | Alois Rainer | CDU/CSU | 230 - Straubing | Dafür gestimmt |
| | Bodo Ramelow | Die Linke | 192 - Erfurt – Weimar – Weimarer Land II | Nicht beteiligt |
![]() | Arne Onni Raue | AfD | 60 - Brandenburg an der Havel – Potsdam-Mittelmark I – Havelland III – Teltow-Fläming I | Dagegen gestimmt |
| | Christian Reck | AfD | 154 - Meißen | Dagegen gestimmt |
| | Pascal Reddig | CDU/CSU | 179 - Hanau | Dafür gestimmt |
| | Henning Rehbaum | CDU/CSU | 129 - Warendorf | Dafür gestimmt |
| | Lukas Rehm | AfD | 215 - Ingolstadt | Dagegen gestimmt |
| | Martin Reichardt | AfD | 72 - Burgenland – Saalekreis | Nicht beteiligt |
| | Truels Reichardt | SPD | 2 - Nordfriesland – Dithmarschen Nord | Dafür gestimmt |
| | Markus Reichel | CDU/CSU | 158 - Dresden I | Dafür gestimmt |
| | Heidi Reichinnek | Die Linke | 39 - Stadt Osnabrück | Dagegen gestimmt |
| | Anja Reinalter | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 292 - Biberach | Dagegen gestimmt |
| | Lea Reisner | Die Linke | 93 - Köln II | Dagegen gestimmt |
| | Martin Erwin Renner | AfD | 103 - Mettmann I | Nicht beteiligt |
![]() | Matthias Rentzsch | AfD | 159 - Dresden II – Bautzen II | Dagegen gestimmt |
| | Sylvia Rietenberg | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 128 - Münster | Dagegen gestimmt |
Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
Der Bundestag hat in namentlicher Abstimmung den Weg für die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland freigemacht. Mit dem Gesetz der Bundesregierung wird das deutsche Asyl- und Aufenthaltsrecht an elf EU-Rechtsakte angepasst, die das Europäische Parlament und der Rat bereits am 14. Mai 2024 beschlossen hatten. Die Reform umfasst eine Richtlinie und zehn Verordnungen und tritt Mitte 2026 vollständig in Kraft. Ziel ist es, das europäische Asylsystem einheitlicher zu gestalten, Verfahren zu beschleunigen, humanitäre Standards zu sichern und irreguläre Migration besser zu steuern. Zugleich soll ein neuer Solidaritätsmechanismus sicherstellen, dass Mitgliedstaaten bei hoher Migrationsbelastung entlastet werden.
Kernstück der Reform ist unter anderem die neue Asylverfahrens-Verordnung. Sie führt verpflichtende Asylgrenzverfahren für bestimmte Personengruppen ein. Künftig sollen Asylanträge von Personen, bei denen ein Schutzanspruch voraussichtlich nicht besteht, bereits an den EU-Außengrenzen in einem beschleunigten Verfahren geprüft werden. Das betrifft nach Angaben der Bundesregierung etwa Menschen, die über ihre Identität getäuscht haben, eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder öffentliche Ordnung darstellen oder aus Herkunftsstaaten mit einer EU-weiten Schutzquote von 20 Prozent oder weniger kommen. Von diesen Grenzverfahren ausgenommen sind unbegleitete Minderjährige, sofern sie keine Sicherheitsgefahr darstellen. Auch Minderjährige und ihre Familien sollen nicht vorrangig in diese Verfahren einbezogen werden. Obwohl Deutschland keine landseitigen EU-Außengrenzen hat, müssen entsprechende Verfahren an Flughäfen und Seehäfen eingeführt werden.
Weitere Bestandteile der Reform betreffen unter anderem die Zuständigkeitsregeln zwischen den Mitgliedstaaten (Nachfolge der Dublin-III-Verordnung), eine Reform der Eurodac-Datenbank zur besseren Registrierung von Asylsuchenden, ein neues Verfahren zur Identitäts- und Sicherheitsüberprüfung bei irregulärer Einreise sowie Sonderregelungen für Krisensituationen mit außergewöhnlich hoher Belastung der Asylsysteme.
Mit dem Anpassungsgesetz werden zahlreiche nationale Vorschriften geändert oder gestrichen, um sie an das unmittelbar geltende EU-Recht anzupassen. Zudem werden Zuständigkeiten neu geregelt und rechtliche Grundlagen für die praktische Umsetzung geschaffen. Die Bundesregierung betont, dass eine frühzeitige Anpassung des nationalen Rechts notwendig sei, um Bund, Ländern und Kommunen Planungssicherheit für die organisatorische Umsetzung der neuen Vorgaben zu geben.
Für das sogenannte GEAS-Anpassungsgesetz stimmten 309 Abgeordnete, 260 votierten dagegen, darunter auch Carolin Wagner (SPD-Fraktion). Jan Dieren und Rasha Nasr (beide SPD-Fraktion) enthielten sich.
