| Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
|---|---|---|---|---|
| | Andreas Mattfeldt | CDU/CSU | 34 - Osterholz – Verden | Dafür gestimmt |
| | Markus Matzerath | AfD | Dagegen gestimmt | |
| | Stephan Mayer | CDU/CSU | 211 - Altötting | Dafür gestimmt |
| | Zoe Mayer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 271 - Karlsruhe-Stadt | Dagegen gestimmt |
| | Andreas Mayer | AfD | 253 - Donau-Ries | Dagegen gestimmt |
| | Volker Mayer-Lay | CDU/CSU | 293 - Bodensee | Dafür gestimmt |
| | Tamara Mazzi | Die Linke | 5 - Kiel | Dagegen gestimmt |
| | Danny Meiners | AfD | 31 - Mittelems | Dagegen gestimmt |
| | Pascal Meiser | Die Linke | 82 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost | Dagegen gestimmt |
| | Michael Meister | CDU/CSU | 187 - Bergstraße | Dafür gestimmt |
| | Stella Merendino | Die Linke | 74 - Berlin-Mitte | Nicht beteiligt |
| | Friedrich Merz | CDU/CSU | 146 - Hochsauerlandkreis | Dafür gestimmt |
| | Jan Metzler | CDU/CSU | 205 - Worms | Dafür gestimmt |
| | Knuth Meyer-Soltau | AfD | 139 - Bochum I | Dagegen gestimmt |
| | Swantje Michaelsen | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 42 - Stadt Hannover II | Dagegen gestimmt |
| | Kathrin Michel | SPD | 155 - Bautzen I | Dafür gestimmt |
| | Mathias Middelberg | CDU/CSU | 39 - Stadt Osnabrück | Dafür gestimmt |
| | Matthias Miersch | SPD | 47 - Hannover-Land II | Dafür gestimmt |
| | Matthias Mieves | SPD | 208 - Kaiserslautern | Dafür gestimmt |
| | Irene Mihalic | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 122 - Gelsenkirchen | Nicht beteiligt |
| | Boris Mijatović | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 167 - Kassel | Dagegen gestimmt |
![]() | Sergej Minich | AfD | 54 - Bremen I | Dagegen gestimmt |
| | Sahra Mirow | Die Linke | 274 - Heidelberg | Nicht beteiligt |
| | Reinhard Mixl | AfD | 233 - Schwandorf | Dagegen gestimmt |
| | Claudia Moll | SPD | 87 - Aachen II | Dafür gestimmt |
Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
Der Bundestag hat in namentlicher Abstimmung den Weg für die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland freigemacht. Mit dem Gesetz der Bundesregierung wird das deutsche Asyl- und Aufenthaltsrecht an elf EU-Rechtsakte angepasst, die das Europäische Parlament und der Rat bereits am 14. Mai 2024 beschlossen hatten. Die Reform umfasst eine Richtlinie und zehn Verordnungen und tritt Mitte 2026 vollständig in Kraft. Ziel ist es, das europäische Asylsystem einheitlicher zu gestalten, Verfahren zu beschleunigen, humanitäre Standards zu sichern und irreguläre Migration besser zu steuern. Zugleich soll ein neuer Solidaritätsmechanismus sicherstellen, dass Mitgliedstaaten bei hoher Migrationsbelastung entlastet werden.
Kernstück der Reform ist unter anderem die neue Asylverfahrens-Verordnung. Sie führt verpflichtende Asylgrenzverfahren für bestimmte Personengruppen ein. Künftig sollen Asylanträge von Personen, bei denen ein Schutzanspruch voraussichtlich nicht besteht, bereits an den EU-Außengrenzen in einem beschleunigten Verfahren geprüft werden. Das betrifft nach Angaben der Bundesregierung etwa Menschen, die über ihre Identität getäuscht haben, eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder öffentliche Ordnung darstellen oder aus Herkunftsstaaten mit einer EU-weiten Schutzquote von 20 Prozent oder weniger kommen. Von diesen Grenzverfahren ausgenommen sind unbegleitete Minderjährige, sofern sie keine Sicherheitsgefahr darstellen. Auch Minderjährige und ihre Familien sollen nicht vorrangig in diese Verfahren einbezogen werden. Obwohl Deutschland keine landseitigen EU-Außengrenzen hat, müssen entsprechende Verfahren an Flughäfen und Seehäfen eingeführt werden.
Weitere Bestandteile der Reform betreffen unter anderem die Zuständigkeitsregeln zwischen den Mitgliedstaaten (Nachfolge der Dublin-III-Verordnung), eine Reform der Eurodac-Datenbank zur besseren Registrierung von Asylsuchenden, ein neues Verfahren zur Identitäts- und Sicherheitsüberprüfung bei irregulärer Einreise sowie Sonderregelungen für Krisensituationen mit außergewöhnlich hoher Belastung der Asylsysteme.
Mit dem Anpassungsgesetz werden zahlreiche nationale Vorschriften geändert oder gestrichen, um sie an das unmittelbar geltende EU-Recht anzupassen. Zudem werden Zuständigkeiten neu geregelt und rechtliche Grundlagen für die praktische Umsetzung geschaffen. Die Bundesregierung betont, dass eine frühzeitige Anpassung des nationalen Rechts notwendig sei, um Bund, Ländern und Kommunen Planungssicherheit für die organisatorische Umsetzung der neuen Vorgaben zu geben.
Für das sogenannte GEAS-Anpassungsgesetz stimmten 309 Abgeordnete, 260 votierten dagegen, darunter auch Carolin Wagner (SPD-Fraktion). Jan Dieren und Rasha Nasr (beide SPD-Fraktion) enthielten sich.
