| Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
|---|---|---|---|---|
| | Julia Klöckner | CDU/CSU | 200 - Kreuznach | Dafür gestimmt |
| | Annika Klose | SPD | 74 - Berlin-Mitte | Nicht beteiligt |
| | Tim Klüssendorf | SPD | 11 - Lübeck | Dafür gestimmt |
![]() | Maximilian Kneller | AfD | 131 - Bielefeld – Gütersloh II | Dagegen gestimmt |
![]() | Sieghard Knodel | fraktionslos | Nicht beteiligt | |
| | Axel Knoerig | CDU/CSU | 33 - Diepholz – Nienburg I | Dafür gestimmt |
| | Ferat Koçak | Die Linke | 81 - Berlin-Neukölln | Dagegen gestimmt |
![]() | Heinrich Koch | AfD | 275 - Mannheim | Dagegen gestimmt |
| | Bärbel Kofler | SPD | 224 - Traunstein | Dafür gestimmt |
| | Jürgen Kögel | AfD | 267 - Heilbronn | Nicht beteiligt |
| | Achim Köhler | AfD | 277 - Rhein-Neckar | Dagegen gestimmt |
| | Cansın Köktürk | Die Linke | 139 - Bochum I | Nicht beteiligt |
![]() | Daniel Kölbl | CDU/CSU | 7 - Pinneberg | Dafür gestimmt |
| | Hans Koller | CDU/CSU | 228 - Passau | Dafür gestimmt |
| | Enrico Komning | AfD | 16 - Mecklenburgische Seenplatte I – Vorpommern-Greifswald II | Dagegen gestimmt |
| | Anne König | CDU/CSU | 125 - Borken II | Dafür gestimmt |
| | Jörn König | AfD | 41 - Stadt Hannover I | Dagegen gestimmt |
| | Markus Koob | CDU/CSU | 175 - Hochtaunus | Dafür gestimmt |
| | Chantal Kopf | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 281 - Freiburg | Dagegen gestimmt |
| | Stefan Korbach | CDU/CSU | 178 - Wiesbaden | Dafür gestimmt |
| | Carsten Körber | CDU/CSU | 164 - Zwickau | Dafür gestimmt |
| | Thomas Korell | AfD | 66 - Altmark – Jerichower Land | Dagegen gestimmt |
| | Konrad Körner | CDU/CSU | 241 - Erlangen | Dafür gestimmt |
| | Jan Köstering | Die Linke | 98 - Oberbergischer Kreis | Dagegen gestimmt |
| | Steffen Kotré | AfD | 62 - Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III | Dagegen gestimmt |
Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
Der Bundestag hat in namentlicher Abstimmung den Weg für die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland freigemacht. Mit dem Gesetz der Bundesregierung wird das deutsche Asyl- und Aufenthaltsrecht an elf EU-Rechtsakte angepasst, die das Europäische Parlament und der Rat bereits am 14. Mai 2024 beschlossen hatten. Die Reform umfasst eine Richtlinie und zehn Verordnungen und tritt Mitte 2026 vollständig in Kraft. Ziel ist es, das europäische Asylsystem einheitlicher zu gestalten, Verfahren zu beschleunigen, humanitäre Standards zu sichern und irreguläre Migration besser zu steuern. Zugleich soll ein neuer Solidaritätsmechanismus sicherstellen, dass Mitgliedstaaten bei hoher Migrationsbelastung entlastet werden.
Kernstück der Reform ist unter anderem die neue Asylverfahrens-Verordnung. Sie führt verpflichtende Asylgrenzverfahren für bestimmte Personengruppen ein. Künftig sollen Asylanträge von Personen, bei denen ein Schutzanspruch voraussichtlich nicht besteht, bereits an den EU-Außengrenzen in einem beschleunigten Verfahren geprüft werden. Das betrifft nach Angaben der Bundesregierung etwa Menschen, die über ihre Identität getäuscht haben, eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder öffentliche Ordnung darstellen oder aus Herkunftsstaaten mit einer EU-weiten Schutzquote von 20 Prozent oder weniger kommen. Von diesen Grenzverfahren ausgenommen sind unbegleitete Minderjährige, sofern sie keine Sicherheitsgefahr darstellen. Auch Minderjährige und ihre Familien sollen nicht vorrangig in diese Verfahren einbezogen werden. Obwohl Deutschland keine landseitigen EU-Außengrenzen hat, müssen entsprechende Verfahren an Flughäfen und Seehäfen eingeführt werden.
Weitere Bestandteile der Reform betreffen unter anderem die Zuständigkeitsregeln zwischen den Mitgliedstaaten (Nachfolge der Dublin-III-Verordnung), eine Reform der Eurodac-Datenbank zur besseren Registrierung von Asylsuchenden, ein neues Verfahren zur Identitäts- und Sicherheitsüberprüfung bei irregulärer Einreise sowie Sonderregelungen für Krisensituationen mit außergewöhnlich hoher Belastung der Asylsysteme.
Mit dem Anpassungsgesetz werden zahlreiche nationale Vorschriften geändert oder gestrichen, um sie an das unmittelbar geltende EU-Recht anzupassen. Zudem werden Zuständigkeiten neu geregelt und rechtliche Grundlagen für die praktische Umsetzung geschaffen. Die Bundesregierung betont, dass eine frühzeitige Anpassung des nationalen Rechts notwendig sei, um Bund, Ländern und Kommunen Planungssicherheit für die organisatorische Umsetzung der neuen Vorgaben zu geben.
Für das sogenannte GEAS-Anpassungsgesetz stimmten 309 Abgeordnete, 260 votierten dagegen, darunter auch Carolin Wagner (SPD-Fraktion). Jan Dieren und Rasha Nasr (beide SPD-Fraktion) enthielten sich.
