| Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
|---|---|---|---|---|
| | Sascha Lensing | AfD | 115 - Duisburg II | Dagegen gestimmt |
| | Andreas Lenz | CDU/CSU | 212 - Erding – Ebersberg | Dafür gestimmt |
| | Esra Limbacher | SPD | 299 - Homburg | Nicht beteiligt |
| | Helge Limburg | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 46 - Hameln-Pyrmont – Holzminden | Dagegen gestimmt |
| | Helge Lindh | SPD | 101 - Wuppertal I | Dafür gestimmt |
| | Andrea Lindholz | CDU/CSU | 246 - Aschaffenburg | Dafür gestimmt |
| | Carsten Linnemann | CDU/CSU | 136 - Paderborn | Dafür gestimmt |
| | Patricia Lips | CDU/CSU | 186 - Odenwald | Dafür gestimmt |
| | Denise Loop | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 2 - Nordfriesland – Dithmarschen Nord | Dagegen gestimmt |
| | Andrea Lübcke | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 62 - Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III | Dagegen gestimmt |
| | Rüdiger Lucassen | AfD | 91 - Euskirchen – Rhein-Erft-Kreis II | Dagegen gestimmt |
| | Max Lucks | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 139 - Bochum I | Dagegen gestimmt |
| | Jan-Marco Luczak | CDU/CSU | 80 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg | Dafür gestimmt |
| | Daniela Ludwig | CDU/CSU | 221 - Rosenheim | Dafür gestimmt |
| | Saskia Ludwig | CDU/CSU | 60 - Brandenburg an der Havel – Potsdam-Mittelmark I – Havelland III – Teltow-Fläming I | Dafür gestimmt |
| | Bettina Lugk | SPD | 149 - Märkischer Kreis II | Dafür gestimmt |
| | Anna Lührmann | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 180 - Main-Taunus | Dagegen gestimmt |
| | Sebastian Maack | AfD | 76 - Berlin-Reinickendorf | Dagegen gestimmt |
| | Tanja Machalet | SPD | 203 - Montabaur | Dafür gestimmt |
| | Klaus Mack | CDU/CSU | 280 - Calw | Dafür gestimmt |
| | Isabel Mackensen-Geis | SPD | 207 - Neustadt – Speyer | Dafür gestimmt |
| | Holger Mann | SPD | 151 - Leipzig I | Dafür gestimmt |
| | Johann Martel | AfD | 276 - Odenwald – Tauber | Nicht beteiligt |
| | Parsa Marvi | SPD | 271 - Karlsruhe-Stadt | Dafür gestimmt |
| | Katja Mast | SPD | 279 - Pforzheim | Dafür gestimmt |
Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
Der Bundestag hat in namentlicher Abstimmung den Weg für die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland freigemacht. Mit dem Gesetz der Bundesregierung wird das deutsche Asyl- und Aufenthaltsrecht an elf EU-Rechtsakte angepasst, die das Europäische Parlament und der Rat bereits am 14. Mai 2024 beschlossen hatten. Die Reform umfasst eine Richtlinie und zehn Verordnungen und tritt Mitte 2026 vollständig in Kraft. Ziel ist es, das europäische Asylsystem einheitlicher zu gestalten, Verfahren zu beschleunigen, humanitäre Standards zu sichern und irreguläre Migration besser zu steuern. Zugleich soll ein neuer Solidaritätsmechanismus sicherstellen, dass Mitgliedstaaten bei hoher Migrationsbelastung entlastet werden.
Kernstück der Reform ist unter anderem die neue Asylverfahrens-Verordnung. Sie führt verpflichtende Asylgrenzverfahren für bestimmte Personengruppen ein. Künftig sollen Asylanträge von Personen, bei denen ein Schutzanspruch voraussichtlich nicht besteht, bereits an den EU-Außengrenzen in einem beschleunigten Verfahren geprüft werden. Das betrifft nach Angaben der Bundesregierung etwa Menschen, die über ihre Identität getäuscht haben, eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder öffentliche Ordnung darstellen oder aus Herkunftsstaaten mit einer EU-weiten Schutzquote von 20 Prozent oder weniger kommen. Von diesen Grenzverfahren ausgenommen sind unbegleitete Minderjährige, sofern sie keine Sicherheitsgefahr darstellen. Auch Minderjährige und ihre Familien sollen nicht vorrangig in diese Verfahren einbezogen werden. Obwohl Deutschland keine landseitigen EU-Außengrenzen hat, müssen entsprechende Verfahren an Flughäfen und Seehäfen eingeführt werden.
Weitere Bestandteile der Reform betreffen unter anderem die Zuständigkeitsregeln zwischen den Mitgliedstaaten (Nachfolge der Dublin-III-Verordnung), eine Reform der Eurodac-Datenbank zur besseren Registrierung von Asylsuchenden, ein neues Verfahren zur Identitäts- und Sicherheitsüberprüfung bei irregulärer Einreise sowie Sonderregelungen für Krisensituationen mit außergewöhnlich hoher Belastung der Asylsysteme.
Mit dem Anpassungsgesetz werden zahlreiche nationale Vorschriften geändert oder gestrichen, um sie an das unmittelbar geltende EU-Recht anzupassen. Zudem werden Zuständigkeiten neu geregelt und rechtliche Grundlagen für die praktische Umsetzung geschaffen. Die Bundesregierung betont, dass eine frühzeitige Anpassung des nationalen Rechts notwendig sei, um Bund, Ländern und Kommunen Planungssicherheit für die organisatorische Umsetzung der neuen Vorgaben zu geben.
Für das sogenannte GEAS-Anpassungsgesetz stimmten 309 Abgeordnete, 260 votierten dagegen, darunter auch Carolin Wagner (SPD-Fraktion). Jan Dieren und Rasha Nasr (beide SPD-Fraktion) enthielten sich.