Name | Fraktion Absteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Werner Schulz | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 3 - Berlin | Dafür gestimmt | |
Franziska Brantner | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 1 - Baden-Württemberg | Nicht beteiligt | |
Ska Keller | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 5 - Brandenburg | Dafür gestimmt | |
Helga Trüpel | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 4 - Bremen | Nicht beteiligt | |
Michael Cramer | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 3 - Berlin | Dafür gestimmt | |
Barbara Lochbihler | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 2 - Bayern | Dafür gestimmt | |
Sabine Wils | DIE LINKE | 6 - Hamburg | Dafür gestimmt | |
Martina Michels | DIE LINKE | 3 - Berlin | Dafür gestimmt | |
Helmut Scholz | DIE LINKE | 3 - Berlin | Dafür gestimmt | |
Sabine Lösing | DIE LINKE | 9 - Niedersachsen | Dafür gestimmt | |
Jürgen Klute | DIE LINKE | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dafür gestimmt | |
Cornelia Ernst | DIE LINKE | 13 - Sachsen | Dafür gestimmt | |
Thomas Händel | DIE LINKE | 2 - Bayern | Enthalten | |
Gabriele Zimmer | DIE LINKE | 16 - Thüringen | Dafür gestimmt | |
Michael Theurer | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 1 - Baden-Württemberg | Nicht beteiligt | |
Alexander Alvaro | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Nicht beteiligt | |
Gesine Meißner | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 9 - Niedersachsen | Nicht beteiligt | |
Britta Reimers | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 15 - Schleswig-Holstein | Enthalten | |
Alexander Graf Lambsdorff | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Nicht beteiligt | |
Jürgen Creutzmann | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 11 - Rheinland-Pfalz | Enthalten | |
Georgios Chatzimarkakis | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 12 - Saarland | Dafür gestimmt | |
Holger Krahmer | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 13 - Sachsen | Enthalten | |
Silvana Koch-Mehrin | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 1 - Baden-Württemberg | Dafür gestimmt | |
Wolf Klinz | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 7 - Hessen | Enthalten | |
Alexandra Thein | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 3 - Berlin | Nicht beteiligt |
Die neue Tabakrichtlinie soll dafür sorgen, dass Tabakprodukte vor allem für jüngere Menschen weniger attraktiv werden. Insgesamt stimmten 560 Abgeordnete für das Gesetz, 92 dagegen und 32 enthielten sich.
Die beschlossene Tabakrichtlinie beinhaltet vier Ziele:
1. Auf Zigarettenschachteln müssen zwei Drittel der Fläche vorn und hinten mit Gesundheitswarnungen und Schockfotos versehen werden.
2. Elektrische Zigaretten sollen reguliert werden, aber nicht unter dieselben Vorschriften wie Arzneimittel fallen, es sei denn, sie werden als Mittel zur Heilung oder Verhütung von Krankheiten angeboten. Des Weiteren sollen elektrische Zigaretten denselben Beschränkungen der Werbung wie Tabakprodukte unterliegen.
3. Die Abgeordneten stimmten gegen die Verwendung von Zusatz- und Geschmackstoffen, die die Produkte durch ein charakteristisches Aroma attraktiver machen würden. Zusatzstoffe wie zum Beispiel Zucker, die für die Herstellung von Tabakerzeugnissen wesentlich sind, können zugelassen werden. Dies gilt auch für andere eigens in einer Liste und in bestimmten Mengen ausgewiesenen Substanzen. Um einen Zusatzstoff verwenden zu können, müssen die Hersteller bei der Europäischen Kommission einen Antrag stellen.
4. Die Mitgliedsstaaten werden verpflichtet individuelle Erkennungsmerkmale auf Einzel- und Versandverpackungen auftragen zu lassen, damit die Produkte bis zum Hersteller zurückverfolgt werden können.
Lobbyverbände aus der Tabakbranche hatten im Vorfeld der Abstimmung u.a. angeführt, dass eine zu scharfe Regulierung zu massenhaften Verlusten von Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen im EU-Raum führe. Unter dem Eindruck des Lobbyeinflusses wurde ein Vorschlag der EU-Kommission zum Teil deutlich abgeschwächt. So sollten Apparate, die Nikotin verdampfen statt Tabak zu verbrennen, ursprünglich als Arzneimittel eingestuft und nur noch in Apotheken verkauft werden. Dieses Vorhaben scheiterte im EU-Parlament. Auch wollte die Kommission Menthol und andere Zusatzstoffe verbieten. Menthol bleibt nun acht weitere Jahre lang erlaubt.