Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

Der Ausschuss ist u.a. zuständig für den Schutz der in den Verträgen und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Bürgerrechte, Menschenrechte und Grundrechte, einschließlich des Schutzes der Minderheiten, die Bekämpfung von Diskriminierung und das geltende Recht in den Bereichen Transparenz und Sicherheit. Außerdem ist der Ausschuss für die Verwaltung und Verteilung von Zuwanderern und Asylsuchenden sowie der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht zuständig. Weitere Informationen finden Sie hier

Auf dieser Seite zeigen wir nur die deutschen EU-Abgeordneten.