Lockerung von Datenschutzrichtlinien zum Vorgehen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern im Internet

Mit der namentlichen Abstimmung wurde über den Vorschlag für eine Verordnung abgestimmt, welche bestimmte Aspekte der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) zeitweise aussetzen möchte, um gegen sexualisierte Gewalt an Kindern im Internet vorzugehen. Strafrechtlich ist der Tatbestand unter dem Begriff des sexuellen Missbrauchs bekannt.

Von den deutschen EU-Abgeordneten stimmten hauptsächlich CDU/CSU-Abgeordnete und einige SPD-Abgeordnete dafür, dagegen stimmten Abgeordnete aus den Reihen der Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke sowie AfD. Auch wenn die deutschen Abgeordneten in der Mehrheit gegen die Verordnung stimmten, wurde der Vorschlag über die Verordnung mit insgesamt 537 Stimmen aller EU-Abgeordneten angenommen.

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Dafür gestimmt
42
Dagegen gestimmt
49
Enthalten
4
Nicht beteiligt
1
Abstimmungsverhalten von insgesamt 96 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Maximilian KrahMaximilian KrahID13 - Sachsen Dagegen gestimmt
Portrait von Constanze KrehlConstanze KrehlS&D17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Joachim KuhsJoachim KuhsID17 - Bund Dagegen gestimmt
Portrait von Sergey LagodinskySergey LagodinskyGrüne/EFA17 - Bund Dagegen gestimmt
Bernd LangeBernd LangeS&D17 - Bund Dafür gestimmt
Katrin LangensiepenKatrin LangensiepenGrüne/EFA17 - Bund Dagegen gestimmt
Portrait von Peter LiesePeter LieseEVP10 - Nordrhein-Westfalen Dafür gestimmt
Portrait von Sylvia LimmerSylvia LimmerID17 - Bund Dagegen gestimmt
Portrait von Norbert LinsNorbert LinsEVP1 - Baden-Württemberg Dafür gestimmt
Portrait von Erik MarquardtErik MarquardtGrüne/EFA17 - Bund Dagegen gestimmt
Portrait von David McAllisterDavid McAllisterEVP9 - Niedersachsen Dafür gestimmt
Portrait von Jörg MeuthenJörg MeuthenID1 - Baden-Württemberg Dagegen gestimmt
Martina MichelsMartina MichelsGUE/NGL17 - Bund Dagegen gestimmt
Portrait von Marlene MortlerMarlene MortlerEVP2 - Bayern Dafür gestimmt
Ulrike MüllerUlrike MüllerRE17 - Bund Dafür gestimmt
Dr. Hannah NeumannHannah NeumannGrüne/EFA17 - Bund Dagegen gestimmt
Portrait von Norbert NeuserNorbert NeuserS&D17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Angelika NieblerAngelika NieblerEVP2 - Bayern Dafür gestimmt
Portrait von Niklas NienaßNiklas NienaßGrüne/EFA17 - Bund Dagegen gestimmt
Portrait von Maria NoichlMaria NoichlS&D17 - Bund Dagegen gestimmt
Portrait von Jan-Christoph OetjenJan-Christoph OetjenRE17 - Bund Dagegen gestimmt
Portrait von Jutta PaulusJutta PaulusGrüne/EFA17 - Bund Dagegen gestimmt
Portrait von Markus PieperMarkus PieperEVP10 - Nordrhein-Westfalen Dafür gestimmt
Portrait von Dennis RadtkeDennis RadtkeEVP10 - Nordrhein-Westfalen Dafür gestimmt
Guido ReilGuido ReilID10 - Nordrhein-Westfalen Dagegen gestimmt

Mit dem Vorschlag über eine Verordnung zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt an Kindern im Internet sollen bestimmte Vorschriften der europäischen Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation zeitweise ausgenommen werden.

Begründet wird dies damit, dass sexualisierte Gewalt an Kindern eine schwere Verletzung der Menschen- und Grundrechte darstellt. Damit soll gerechtfertigt werden, dass die Grundrechte an anderer Stelle eingeschränkt werden können, etwa bei der Vertraulichkeit der Kommunikation und dem Schutz personenbezogener Daten. Eine solche Beschränkung muss notwendig und verhältnismäßig sein und das Wesen der Grundrechte und -freiheiten respektieren.

Mit der vorgeschlagenen Verordnung soll das Recht auf den Schutz der Vertraulichkeit beschränkt werden, um somit mehr Kontrolle über die elektronische Kommunikation zu erhalten. Durch den Einblick in diese sollen Hinweise auf mögliche sexualisierte Gewalthandlungen an Kindern gesammelt werden.

Kritik gab es von Seiten der europäischen Grünen/EFA-Fraktion. Demnach biete die Verordnung Kindern nicht etwa mehr Schutz, sondern setze sie und Erwachsene größeren Risiken aus. Genannt werden KI-Algorithmen1, die fälschlicherweise rechtmäßige private Darstellungen und Gespräche von Kindern und Erwachsenen im Zusammenhang mit ihrer Gesundheit und ihrem Sexualleben melden könnten. Damit werde gegen die Grundrechte von Millionen von Kindern und Erwachsenen verstoßen.

Cornelia Ernst, deutsche EU-Abgeordnete der Partei Die Linke, formulierte konkret, dass "das mit dieser Verordnung erlaubte Durchsuchen von elektronischer Kommunikation, insbesondere das Durchsuchen von Textnachrichten, eine schwerwiegende Verletzung der in den Artikeln 7 und 8 der Charta der Grundrechte der EU verankerten Rechte darstellt".

Von den deutschen EU-Abgeordneten stimmten hauptsächlich CDU/CSU-Abgeordnete und einige SPD-Abgeordnete dafür, dagegen stimmten Abgeordnete aus den Reihen der Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke sowie AfD. Auch wenn die deutschen Abgeordneten in der Mehrheit gegen die Verordnung stimmten, wurde der Vorschlag über die Verordnung mit insgesamt 537 Stimmen aller EU-Abgeordneten angenommen.


1 KI = Künstliche Intelligenz