Antwort 18.12.2025 von Matthias Hauer CDU
Hinsichtlich eines möglichen Verbotsverfahrens halte ich es für geboten, zunächst die ausstehenden Verfahren im Zusammenhang mit der Einstufung durch das BfV abzuwarten.
Hinsichtlich eines möglichen Verbotsverfahrens halte ich es für geboten, zunächst die ausstehenden Verfahren im Zusammenhang mit der Einstufung durch das BfV abzuwarten.
Selbstverständlich darf man die AfD nicht “gewähren“ lassen, so wie Sie es schreiben. Aus diesem Grund ist die AfD bereits von einigen parlamentarischen Vorgängen, beispielsweise von der Teilnahme bzw. dem Beiwohnen im Parlamentarische Kontrollgremium, zu Recht ausgeschlossen.