Es kann aber sein, dass sich Ihr zuständiges Amt einfach ein Bild machen möchte, ob Sie beispielsweise neben dem Studium schon in Teilzeit arbeiten. Die Entscheidung zur Lebensunterhaltssicherung wird nämlich auf Basis einer Prognoseentscheidung getroffen, sodass die Information über einen möglichen Nebenjob relevant sein könnte.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Frage von Mohammad A. • 27.04.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 29.04.2024
Frage von Rexy D. • 26.04.2024
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Frage von Anna S. • 25.04.2024
Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD
Frage von Hamed B. • 25.04.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 29.04.2024
Ich stimme Ihnen zu, dass Menschen, die dauerhaft Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, hier auch über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht verfügen sollten. Dies geht natürlich idealerweise über die Einbürgerung, weil nur so eine vollständig gleichberechtigte Teilhabe - auch mit allen demokratischen Rechten - möglich ist. Selbstverständlich ist aber auch ohne Einbürgerung ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht möglich.
Frage von Gisela H. • 25.04.2024
Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD
Frage von Andrea S. • 21.04.2024
Antwort von Johann Saathoff SPD • 25.04.2024
Ich kann Ihren Unmut in der Frage der amtsangemessenen Alimentation gut verstehen. Ich bedaure, dass es bei diesem Thema auf Bundesebene noch nicht zu einer Lösung gekommen ist. Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung dazu dauert an.