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Das zivilgesellschaftliche Engagement gemeinnütziger Organisationen ist für die Funktionsfähigkeit unserer Demokratie unverzichtbar. Die rechtliche Zulässigkeit des politischen Engagements von gemeinnützigen Organisationen muss deshalb klar geregelt werden.
Gemeinnützige Organisationen dürfen sich zu aktuellen politischen Themen auch über ihre Satzungszwecke hinaus äußern, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden.
17-Jährige sollten sich weiterhin freiwillig bei der Bundeswehr bewerben dürfen.
Da wir natürlich wissen, dass die Arbeit der CDU und der ihr verbundenen Vorfeldorganisationen rechtlich einwandfrei erfolgt, gibt es an dieser Stelle für uns keinerlei Aufklärungsbedarf bzw. kein Informationsdefizit.