(...) Diese Zustimmung hat nach den nationalen Verfassungsvorschriften zu erfolgen. Für die Bundesrepublik Deutschland bedeutet dies, dass sich an der parlamentarischen Beschlussfassung, wie sie auch bislang für Änderungen der vertraglichen Grundlagen der EU notwendig war, durch das vereinfachte Verfahren nichts ändert. Die notwendige Mehrheit, mit der der Bundestag beschließt und die Einbeziehung des Bundesrates hängen dabei jeweils von der zu regelnden Materie ab. (...)
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(...) Genauso ist es aber auch das Recht der anderen Länder Europa demokratischer, transparenter und handlungsfähiger zu machen. Insofern bin ich dafür, dass der Ratifizierungsprozess des Vertrages von Lissabon in den übrigen Ländern fortgesetzt wird. Gleichzeitig sollte Deutschland gemeinsam mit der EU und der irischen Regierung nach Lösungsansätzen suchen, ein Europa mit zwei Geschwindigkeiten zu verhindern. (...)
(...) wie deren Einschätzung ausfällt. Ich bin jedenfalls sehr froh, dass Bundespräsident Horst Köhler das vom Bundestag beschlossene Zustimmungsgesetz wegen des schwebenden Verfahrens nicht unterzeichnet hat. (...)
(...) Den Rechtsstaatsdialog möchte ich in jedem Fall fortführen. Angesichts der aktuellen Situation in und um Tibet habe ich allerdings die ursprünglich für Mai diesen Jahres anstehenden Regierungsverhandlungen mit China, mit denen neue Mittelzusagen verbunden gewesen wären, auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Die Bundesregierung wirbt nachdrücklich für einen Dialog zwischen der chinesischen und der tibetischen Seite, damit es zu dauerhaft friedlichen Lösungen der Probleme kommt. (...)
(...) Das Volk Europas hat mittlerweile zweimal durch seine direkt gewählten Abgeordneten im Europäischen Parlament mit übergroßer Mehrheit Ja zum Vertrag von Lissabon wie zuvor zum Vertragsvertrag gesagt. (...) Beide demokratischen Mehrheiten werden durch das Veto eines Landes nunmehr blockiert. (...)