(...) Auch wenn die Operation Enduring Freedom (OEF) vornehmlich der unmittelbaren Terrorismusbekämpfung gilt, widerspreche ich Ihrer Interpretation, wonach es sich bei OEF um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg handele. Der Einsatz der NATO im Rahmen der OEF ist rechtlich durch das Selbstverteidigungsrecht der Völker abgedeckt. (...)
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(...) Die Operation Enduring Freedom hat ihre völkerrechtliche Rechtsgrundlage in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen. Staatsrechtlich ist die Rechtsgrundlage für die Beteiligung deutscher Soldaten Art. 87 a Abs. (...)
(...) Afghanistan braucht nach Jahrzehnten kriegerischer Konflikte eine Chance zum Wiederaufbau des Landes. Die internationale Gemeinschaft sollte m.E. (...)
(...) Wenn im Bundestag über den weiteren Einsatz in Afghanistan abgestimmt wird, werde ich nach heutigen Stand erneut nicht zustimmen können. Ich bin der Meinung, dass die deutsche Bundeswehr bereits große Kapazitäten für laufende Auslandseinsätze zur Verfügung gestellt hat, die sich als gefährlich herausgestellt haben und das Bundeswehrpersonal dort einer Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt ist. Egal welche Einstellung man zu Auslandseinsätzen auch hat, insgesamt wird man feststellen müssen, dass sie Möglichkeiten der deutschen Streitkräfte an die Grenzen stoßen und eine Gesamtdiskussion überfällig ist. (...)
Sehr geehrte Frau Peters,