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Die Einführung der pauschalen Beihilfe, als Zuschuss zur Krankenversicherung für gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte dient, ist wichtig und geplant.
Sie haben Recht, dass hierbei die gleichen Regelungen für den Konsum aus medizinischen Gründen gelten. Dennoch ist auch klar, dass das Gesetz nicht gezielt Menschen schlechter stellt, die Cannabis zu medizinischen Zwecken konsumieren.
In gesundheitspolitischer Hinsicht gehören die Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs von Erwachsenen mit Alkohol sowie insbesondere der Einsatz für Konsumverzicht bei Kindern und Jugendlichen, die Erhöhung des Einstiegsalters beim Alkoholkonsum Jugendlicher sowie die Eindämmung des Rauschtrinkens bei jungen Altersgruppen schon lange zu den erklärten Zielen der Staatsregierung.
Für Anliegen an mich als Parteivorsitzenden können Sie sich gerne an lars.klingbeil@spd.de wenden.