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"Konkret werden wir in Hessen die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung für Beamt*innen einführen.“
Der Bund und alle anderen Länder haben die Sachleistungsbeihilfe vor Jahrzehnten abgeschafft – mit der Folge, dass dort in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beihilfeberechtigte mangels eines Arbeitgeberanteils zur Krankenversicherung für den vollen Beitrag allein aufkommen müssen. Diese Situation war dort mit ausschlaggebend für die Einführung der optionalen pauschalen Beihilfe.
Wir haben gemeinsam vereinbart spätestens bis zur KW 50 im Deutschen Bundestag mit der 2./3. Lesung das CannG im Deutschen Bundestag abzuschließen.
Theoretisch besteht die Möglichkeit, dennoch kann ich Ihnen zum aktuellen Zeitpunkt nicht sagen, ob wir dies in der kommenden Sitzungswoche tatsächlich behandeln können.
Wer die ePA nicht möchte, kann jederzeit widersprechen.