Antwort 21.05.2026 von Wibke Brems BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Unterbunden werden soll vielmehr der profitorientierte Handel Dritter mit Erinnerungsstücken von NS‑Opfern, der deren Leid instrumentalisiert.
Unterbunden werden soll vielmehr der profitorientierte Handel Dritter mit Erinnerungsstücken von NS‑Opfern, der deren Leid instrumentalisiert.
Das Gesetz würde, falls es in dieser Form kommt, nur solche Gegenstände betreffen, die unmittelbar mit der NS‑Verfolgung verbunden sind und auf kommerziellem Wege vermarktet werden sollen.

Die Absicherung von Bürgergeldempfängern in der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb wäre es richtig, diese Kosten aus Steuermitteln zu finanzieren und nicht dauerhaft über die Beiträge der gesetzlich Versicherten und ihrer Arbeitgeber.