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Nordrhein-Westfalen will Handel mit persönlichen Gegenständen von NS-Opfern verbieten. Dürfen dann die meisten in Altersarmut lebenden jüd. Menschen hierzulande ihre pers. Gegenstände nicht verkaufen?

Mona Neubaur
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Frage von Felix H. •

Nordrhein-Westfalen will Handel mit persönlichen Gegenständen von NS-Opfern verbieten. Dürfen dann die meisten in Altersarmut lebenden jüd. Menschen hierzulande ihre pers. Gegenstände nicht verkaufen?

"Nordrhein-Westfalen will Handel mit persönlichen Gegenständen von NS-Opfern verbieten
Landesregierung bringt Gesetzentwurf in die kommende Sitzung des Bundesrates ein"Dürfen folglich im "Gedächtnistheater"* um die "gefühlten Opfer"** und "Illusionen der Vergangenheitsbewältigung" auch die meisten statistisch im Rentenalter in Altersarmut lebenden jüdischen Menschen hierzulande, um die es in dieser Initiative, wie auch im Umgang von Justiz in diesem Land mit Antisemitismus in der Regel bekanntlich gar nicht geht*** , ihre persönlichen oder familiären Gegenstände nicht mehr verkaufen?https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-will-handel-mit-persoenlichen-gegenstaenden-von-ns-opfernhttps://taz.de/Altersarmut-von-Juedinnen-und-Juden/!6065960/* https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/RWGOP2K5PXXZ4NVY7M6ATEDCY2M33JO6** https://www.klett-cotta.de/produkt/gefuehlte-opfer-9783608946499-t-4100*** https://verfassungsblog.de/antisemitism-on-trial/

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Der von Nordrhein-Westfalen initiierte Gesetzentwurf zielt ausdrücklich nicht darauf ab, jüdischen Menschen oder Angehörigen von NS-Verfolgten zu untersagen, persönliche oder familiäre Gegenstände zu veräußern, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Gegenstand des Gesetzentwurfs ist vielmehr eine sehr eng umrissene Fallgruppe: Er richtet sich gegen den kommerziellen Handel mit Gegenständen, die einen unmittelbaren Bezug zum Verfolgungsschicksal von Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft haben – etwa Briefe aus Konzentrationslagern, Tagebücher, Kennzeichnungen wie sogenannte Judensterne oder persönliche Gegenstände, deren besonderer Marktwert gerade aus dem erlittenen Unrecht und der historischen Verfolgung entsteht. Ziel ist es, die Kommerzialisierung solcher Zeugnisse des NS-Terrors zu begrenzen und die Würde der Betroffenen und ihrer Erinnerung zu schützen.

Der Gesetzentwurf beruht auf der Überzeugung, dass solche Gegenstände nicht wie beliebige Sammlerobjekte behandelt werden sollten. Anlass waren konkrete Fälle, in denen NS-Opfergegenstände öffentlich mit werbender Sprache vermarktet wurden und dadurch breite Irritation und Kritik ausgelöst haben.

Gleichzeitig enthält der Entwurf bewusst Ausnahmen, um Grundrechte zu wahren und einen verantwortungsvollen Umgang mit diesen Objekten zu ermöglichen. Zulässig bleiben insbesondere Überlassungen an Museen, Archive oder Bibliotheken sowie Geschäfte, die berechtigten Interessen dienen – etwa wissenschaftlicher Forschung, historischer Aufarbeitung, Lehre, Kunst oder Berichterstattung. Der Entwurf betont ausdrücklich, dass Eingriffe in Eigentumsrechte auf das zwingend erforderliche Maß begrenzt werden sollen.

Darüber hinaus sprechen Sie die soziale Lage vieler älterer jüdischer Menschen in Deutschland, sowie den Umgang mit Antisemitismus an. Diese Themen verdienen aus meiner Sicht eine eigenständige und ernsthafte politische Auseinandersetzung. Die Frage von Altersarmut und die Bekämpfung von Antisemitismus sind reale gesellschaftliche Herausforderungen. Der vorliegende Gesetzentwurf jedoch erhebt nicht den Anspruch, diese Probleme zu lösen. Er verfolgt ein anderes Ziel: den Schutz der Würde von Menschen, die Opfer nationalsozialistischer Verfolgung wurden, und einen verantwortungsvollen Umgang mit den materiellen Zeugnissen dieser Verfolgung.

 

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