Frage von Mareike J. • 17.11.2023
Antwort von Marcus Bocklet Bündnis 90/Die Grünen • 17.11.2023
Ja, ich unterstütze die Peition
Ja, ich unterstütze die Peition
Das Europäische Parlament ist keine Justizbehörde und daher nicht befugt, rechtliche Ermittlungen durchzuführen, Urteile zu erlassen oder von Gerichten der Mitgliedstaaten erlassene Urteile aufzuheben.
Gemäß Art. 44 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie Artikel 227 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat jeder Bürger das Recht, eine Petition an das Europäische Parlament zu richten.