Der Entwurf der Bundesregierung zum Altersvorsorgereformgesetz sieht vor, dass auch künftig Altersvorsorgevermögen für selbstgenutztes Wohneigentum verwendet werden kann. Wenn Sie Ihr Altersvorsorgekapital bereits vor dem 1. Januar 2028 für eine selbst genutzte Wohnung verwendet haben, sollen aus Gründen des Vertrauensschutzes allerdings die bisherigen Regelungen weiter gelten.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 23.01.2026 von Bärbel Bas SPD
Antwort 22.01.2026 von Michael Thews SPD
Da sich der vorliegende Gesetzentwurf allerdings noch nicht einmal im parlamentarischen Verfahren befindet, kann ich Ihnen zu den zukünftigen Regelungsgehalten keine Auskunft geben.
Antwort ausstehend von Bärbel Bas SPD
Antwort 22.01.2026 von Sarah Timmann SPD
Wir entwickeln das Verfahren unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH weiter.

Antwort ausstehend von Marc Bernhard AfD
Antwort 07.01.2026 von Julian Schwarze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Da unterschiedliche Informationen kursieren, habe ich in einer schriftlichen Anfrage nach dem aktuellen Planungsstand gefragt.