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Beate Walter-Rosenheimer
Antwort von Beate Walter-Rosenheimer
Bündnis 90/Die Grünen
• 09.04.2024

Das Selbstbestimmungsgesetz regelt im Übrigen nur die Korrektur des Geschlechtseintrags und die Änderung der Vornamen im Personenstand neu. Es ist klar zu unterscheiden zwischen dem juristischen Weg einer Personenstandsänderung und dem medizinischen Weg einer Geschlechtsangleichung.

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