Frage von Gaby K. • 07.04.2024
Antwort ausstehend von Lisa Paus Bündnis 90/Die Grünen
Das Selbstbestimmungsgesetz regelt im Übrigen nur die Korrektur des Geschlechtseintrags und die Änderung der Vornamen im Personenstand neu. Es ist klar zu unterscheiden zwischen dem juristischen Weg einer Personenstandsänderung und dem medizinischen Weg einer Geschlechtsangleichung.
Am heutigen Freitag fand im Deutschen Bundestag die finale Beratung zum Selbstbestimmungsgesetz statt. Mit der Regierungsmehrheit der Ampel-Fraktionen wurde der Gesetzentwurf verabschiedet. Ich habe heute gegen das Gesetz gestimmt.