(...) Aber ich habe vor der Wahl im letzten Jahr den Wählerinnen und Wähler versprochen, daß ich für die ganze Wahlperiode kandidiere. Im Wahlkampf war behauptet worden, ich sei nur so eine Art Platzhalter für andere und würde spätestens nach zwei Jahren aufhören. Dies habe ich dementiert und zugesagt, wer mich wählt, wählt einen Abgeordeten für vier Jahre. (...)
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(...) Hinzu kommt, dass die Arbeitsfähigkeit der Menschen im Alter sehr unterschiedlich ist. Ein starres Renteneintrittsalter entspricht unserer Auffassung nach nicht mehr den Wünschen der Menschen. Daher setzt sich die FDP für einen flexibleren Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ein. (...)
(...) Wer als Schwerbehinderter (Grad der Behinderung mindestens 50) anerkannt ist, hat bereits ab dem vollendeten 63. Lebensjahr Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente für Schwerbehinderte, wenn er die Wartezeit (= Mindestversicherungszeit) von 35 Jahren erfüllt. (...)
(...) ich glaube hier liegt ein Irrtum vor: Nach altem Recht hätten Sie mit dem vollendeten 63. Lebensjahr in die besondere "Altersrente für langjährig Versicherte" gehen können, allerdings mit Abschlägen in Höhe von 7,2 Prozent. Einen abschlagsfreien Rentenzugang mit 45 Versicherungsjahren hat es bislang nicht gegeben. (...)
(...) Durch Artikel 30 Abs. 5 des Einigungsvertrages wurde festgelegt, dass das Sechste Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) durch ein besonderes Bundesgesetz zum 1. Januar 1992 auf das Beitrittsgebiet überzuleiten ist. (...)
(...) Die Rente für besonders langjährig Versicherte, die nach einer Wartezeit von 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können, wird dagegen ganz neu eingeführt und gab es vorher so nicht. Sie hat lediglich die Aufgabe die Erhöhung des Renteneintrittsalter für die Regelaltersrente zu verhindern.Vorher gab es keine Besonderheiten für Personen mit 45 Beitragsjahren, wie Sie meinen. (...)