Antwort 24.11.2025 von Franziska Kersten SPD
Zunächst einmal: Die derzeitige Entschädigungspraxis richtet sich nach dem „gemeinen Wert“ der gekeulten Tiere.
Zunächst einmal: Die derzeitige Entschädigungspraxis richtet sich nach dem „gemeinen Wert“ der gekeulten Tiere.
Entschädigungen für Geflügelhalter nicht an die Haltungsform binden
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.