Antwort 09.12.2025 von Thomas Gebhart CDU
In meinen Augen kann und muss man ein Verbotsverfahren gegen eine Partei einleiten, wenn man sich sehr sicher ist, dass die Beweislage ausreichend ist
In meinen Augen kann und muss man ein Verbotsverfahren gegen eine Partei einleiten, wenn man sich sehr sicher ist, dass die Beweislage ausreichend ist
In dieser Angelegenheit war mir wichtig, dass erstens das Rentenniveau stabilisiert wird und dass zweitens die Rentenkommission zügig mit der Arbeit beginnen kann.
Unser Ziel bleibt, die Renten stabil zu halten und Generationengerechtigkeit zu wahren.
Zudem möchte ich gerne auf einen Artikel der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" verweisen, in dem auf das vermeintliche Privileg der Beamten detailliert eingegangen wird.