Antwort 08.12.2025 von Tanja Machalet SPD
Nach aktueller Auskunft der DRV besteht kein Anlass für eine Rückerstattung.
Nach aktueller Auskunft der DRV besteht kein Anlass für eine Rückerstattung.
Aus Sicht der SPD besteht über diesen konkreten Fall hinaus ein dringender Reformbedarf in der gesetzlichen Pflegeversicherung
Ich bin immer für Lösungen, die wenig Bürokratie zur Folge haben