Frage von Andreas S. • 22.10.2023
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
An unserer Sichtweise hat sich nichts geändert: Wir zweifeln weiterhin an der Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften und sehen in ihnen enormen administrativen Aufwand für Bürger und Finanzverwaltung begründet
Das Problem der beschränkten Verlustverrechnung gäbe es ohne die CDU/CSU Bundestagsfraktion gar nicht.
Wir setzen uns seit langem für Verbesserungen der Verlustverrechnung bei Kapitaleinkünften ein und haben uns in diesem Zug auch gegen die von Union und SPD beschlossenen Einschränkungen der Verlustverrechnung bei Termingeschäften und Totalverlusten ausgesprochen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt uns kein entsprechender Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion vor