Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Anja Weisgerber
Antwort von Anja Weisgerber
CSU
• 03.03.2020

Die Berücksichtigung von Totalverlusten aus bestimmten privaten Kapitalanlagen wurde im Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2875) neu geregelt. Diese neue Regelung des § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG sieht vor, dass Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltegeschäften ausgeglichen werden können.

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Antwort von Florian Toncar
FDP
• 06.03.2020

vielen Dank für Ihre Zuschrift zur Beschränkung der Verlustverrechnung bei Kapitaleinkünften. Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen haben kurz vor Weihnachten in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die Verlustverrechnung von Kapitaleinkünften zum Nachteil vieler Anleger geändert. Durch die neu eingeführte Regelung in § 20 Absatz 6 Satz 5f EStG können Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit den Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden.

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Antwort von Karl-Heinz Brunner
SPD
• 10.03.2020

Verluste aus dem Ausfall von im Privatvermögen gehaltenen Kapitalforderungen konnten bis 2016 steuerlich nicht geltend gemacht werden. Dies entsprach dem Grundsatz, dass Erträge/Verluste aus der Kapitalnutzung steuerlich berücksichtigt werden, Wertänderungen am Kapitalstamm, etwa der Totalverlust aus einem verfallenen Optionsschein, aber unbeachtlich sind.

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