(...) Auf den ersten Blick scheint es vielleicht so, dass ein deutscher Beitrag von 25 Prozent beträchtlich wäre. Deutschland ist allerdings die leistungsstärkste Volkswirtschaft in der EU mit dem mit Abstand höchsten Bruttonationaleinkommen. Wir profitieren als Exportland wie kein anderer Mitgliedstaat vom gemeinsamen Binnenmarkt und der gemeinsamen Wettbewerbs- und Außenhandelspolitik der EU. (...)
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(...) Antwort: Es werden Kosten für eine kleinere Anmietung eingespart. Ansonsten werden zahlreiche bisher genutzte Büros künftig von anderen Ministerien genutzt, deren Mitarbeiterzahl gewachsen ist. (...)
(...) Damals wie heute bin ich also auf die Rückmeldung und fachlichen Auskünfte meiner Fraktionskollegen angewiesen. Festzuhalten bleibt an erster Stelle, dass tatsächlich zu keinem Zeitpunkt eine Gesetzeslücke bestand, die die Cum-Ex-Geschäfte als eine legale Option zugelassen hat. Das 2016 in Kraft getretene Gesetz, das Sie erwähnen, zeigte schon im gleichen Jahr mit Blick auf die Handelsvolumina zu den kritischen Zeitpunkten (beispielsweise für die BASF-Aktie und andere DAX-30-Aktien) Tendenzen, die auf den Erfolg der Regelung schließen ließen. (...)
Zu Ihrer ersten Frage:
Die Veränderung der rechtlichen Gegebenheiten orientierte sich an der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes. Bis 2016 war es nicht möglich Erträge und Verluste zu verrechnen. Kapitalnutzung, Erträge oder Verluste und Kapitalstamm wurden unabhängig voneinander behandelt. Die neue rechtliche Lage bietet also einen Kompromiss zwischen Verrechnung und Risikominimierung für den Steuerzahler.
Zu Ihrer zweiten Frage:
Eine Erhöhung des Kindergeldes um 10 Euro (eine weitere um 15 Euro ist für 2021 geplant) und eine Tarifabsenkung zum Ausgleich der kalten Progression auf Betreiben der SPD, entlastet Einkommenssteuerzahler um 10 Milliarden Euro. Es ist somit wichtig in der Debatte über Steuerentlastung, sich dem Durchschnittssteuersatz zu bedienen und von dem Verweis auf den Spitzensteuersatz abzusehen.
(...) Verluste aus Termingeschäften, etwa verfallenen Optionsscheinen, konnten von 2016 bis 2019 steuerlich geltend gemacht werden. Mit der nunmehr getroffenen Regelung können Verluste aus Termingeschäften nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und den Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden. (...)