(...) Trotzdem bin ich überzeugt, dass wir mit der jetzigen Finanztransaktionssteuer den konkreten Einstieg für ein jahrelanges Herzensthema schaffen. Dadurch dass die Steuer nur einmalig den Kauf von Aktien besteuert, nicht aber den Besitz, werden private Anleger, die ihre Aktien, zum Beispiel als Altersvorsorge, meist lange halten kaum belastet. (...)
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(...) Die jetzige Lösung ist ein Kompromiss: die Verluste werden anerkannt, aber nur bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Damit wollten wir zumindest die Kleinanleger davor schützen, einen Totalverlust durch beispielsweise einen Forderungsausfall komplett nicht geltend machen zu können. (...)
(...) 6 Satz 5 EStG. Ich gehe gerne darauf ein, dabei kann ich dankenswerterweise auch auf Formulierungen aus dem Bundesfinanzministerium zurückgreifen. In einigen Fällen erinnert meine Antwort stark an Antworten auf ähnliche Fragen bei Abgeordnetenwatch, weil schon die Fragen dicht beieinander liegen. (...)
(...) Richtig ist: Unternehmen, die Kapitalanlagen im Betriebsvermögen halten, sind davon nicht betroffen. (...)
(...) Eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht ist an dieser Stelle durchaus sinnvoll und wurde vom Deutschen Derivate-Verband bereits angekündigt. Allerdings wird eine Klage erst möglich sein, wenn 2021 die ersten Steuerbescheide für das laufende Jahr ausgestellt worden sind. (...)
(...) Die Verlustverrechnung bei Termingeschäften nach § 20 Abs. 6 EstG war Gegenstand des inzwischen vom Parlament beschlossenen Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen. (...)