Der Unterschied liegt meiner Auffassung nach in der Motivation der Personen. Whistleblower sind Personen, die auf Missstände aufmerksam machen, um den Betroffenen zu nutzen. Denunzianten handeln aus niederen Beweggründen, um zielgerichtet einer Person oder Institution zu schaden.
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In den vergangenen Jahren passierte es viel zu häufig, dass diejenigen Menschen strafrechtliche Konsequenzen befürchten mussten, die Hinweise auf Verstöße gegeben haben.
Joachim Gauck würde in diesem Zusammenhang vielleicht auch von einer "kämpferischen Toleranz" sprechen, wenn er Widerspruch und Dialogbereitschaft verbindet.
Damit schützt das Betreuungsrecht das Selbstbestimmungsrecht
Diesen veränderten rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen trägt das Selbstbestimmungsgesetz inhaltlich und sprachlich Rechnung. Daher stellt das SBGG den Begriff der "Geschlechtsidentität" in den Vordergrund (vgl. §§ 1,2 SBGG-Entwurf) und verzichtete auf Begrifflichkeiten, die als Ausdruck eines fremdbestimmten Blicks auf die eigene Geschlechtlichkeit empfunden werden könnten.