Sehen Sie die Gefahr nicht, wenn man die AfD weiter gewähren ließe?
Sehr geehrter Herr Ebmeyer,
seit Amtsantritt von Friedrich Merz hat die AfD bei den Umfragewerten stetig zugelegt. Die Strategie „Wir regieren sie weg“ oder „Wir stellen sie inhaltlich“ scheitert.
In einem rechtswissenschaftlichen Gutachten der Uni Köln vom 15. August 2025 von Prof. Ogorek wird empfohlen, nicht mehr zu zögern und die Erstellung eines AfD-Verbotsantrags umgehend zu beginnen. Da sowohl die fachgerichtliche Überprüfung der Hochstufung als auch die Ausarbeitung eines Verbotsantrags mehrere Jahre in Anspruch nehmen, drängt sich ein Vorgehen parallel zum „guten Regieren“ auf.
Inzwischen ist sogar die Gefahr nicht abwegig, dass die AfD als „Putins U-Boot“ in unseren Parlamenten agiert.
Sind Sie bereit, uns mit einem AfD-Verbotsverfahren zu schützen oder wollen Sie „noch abwarten“, bis die AfD in Regierungsverantwortung ist und die Demokratie nach ihren Wünschen zerstören kann?
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-verbot-gutachten-100.html
Sehr geehrte Frau D.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die damit verbundene Sorge um den Schutz unserer Demokratie. Ich teile Ihre Einschätzung, dass die Entwicklungen rund um die AfD Anlass zu großer Wachsamkeit geben.
Die CDU steht – gestern wie heute – fest auf dem Boden des Grundgesetzes. Wir verteidigen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung mit klarer Haltung und mit allen rechtsstaatlichen Mitteln, die uns zur Verfügung stehen. Dazu gehört, dass wir extremistisches Gedankengut konsequent benennen und ihm sowohl politisch als auch gesellschaftlich entgegentreten.
Gleichzeitig gilt: Ein Parteiverbot ist das äußerste Mittel in einer wehrhaften Demokratie. Es setzt nach Artikel 21 Absatz 2 GG und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sehr hohe Hürden voraus. Die Entscheidung darüber liegt nicht bei der Regierung oder im Parlament, sondern bei den Verfassungsorganen auf Grundlage klar belegbarer verfassungsfeindlicher Aktivitäten.
Das Gutachten von Professor Ogorek wird selbstverständlich sorgfältig geprüft. Entscheidend ist, dass ein Verbotsverfahren nur dann Aussicht auf Erfolg hat, wenn die AfD tatsächlich als aktiv kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestuft werden kann. Ein symbolischer oder politisch motivierter Antrag würde dagegen eher das Gegenteil bewirken und der AfD in ihrer Opferrolle neuen Zulauf verschaffen.
Unser Auftrag als Christdemokraten ist es, unsere Demokratie stark zu machen, nicht allein durch juristische Verfahren, sondern vor allem durch gutes Regieren, klare Sprache, und das Zurückgewinnen von Vertrauen in Politik und Institutionen. Das heißt: Sicherheit, wirtschaftliche Stabilität, Verlässlichkeit – und null Toleranz gegenüber Extremismus, von rechts wie von links.
Wir nehmen die Gefahr, die von der AfD und ihren radikalen Kräften ausgeht, sehr ernst. Aber wir handeln mit Augenmaß, auf der Grundlage des Rechtsstaats – nicht aus taktischen Erwägungen, sondern aus Verantwortung für unser Land.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Ebmeyer, MdB
