Frage von Erhard J. • 31.03.2023
Antwort ausstehend von Elske Hildebrandt SPD
Der von Ihnen beschriebene Sachverhalt lässt sich daraus nicht ableiten und kann somit auch nicht beantwortet werden
Nach meiner Information besagt § 146 GVG folgendes: "Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen." Er besagt also nicht explizit den von Ihnen genannten Sachverhalt.
Die Möglichkeit für den Justizminister, in ein Ermittlungsverfahren einzugreifen, ist jedoch durch das Legalitätsprinzip und das Opportunitätsprinzip begrenzt.
Als Abgeordneter der Piratenpartei Deutschland im EU-Parlament verteidige ich unsere Grundrechte im Zeitalter der digitalen Revolution mit Leidenschaft, namentlich im Innen- und Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments.