Einen konkreten Zeitrahmen sowie den Umfang der mit einer Dynamisierung einhergehenden Erhöhung kann ich Ihnen daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nennen.
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Mit der Reform des Namensrechts schaffen wir jetzt neue Freiheiten. Am 12. April 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. So ermöglicht es § 1617i Abs. 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch unter bestimmten Voraussetzungen jeder volljährigen Person, ihren Geburtsnamen neu zu bestimmen und die von ihren Eltern getroffene namensrechtliche Entscheidung an ihre tatsächlichen familiären Bindungen anzupassen.
Für Anliegen, Fragen und Anregungen an die Ministerin bzw. das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) können Sie aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten folgende Kontaktmöglichkeiten nutzen:
Die AfD hat sich immer wieder klar für die Rechte von Behinderten positioniert
Die Bundesrepublik Deutschland erkennt den Geschlechtsantrag an, den Ihre ausländischen Ausweisdokumente enthalten.