Antwort 16.12.2025 von Wilhelm Hausmann CDU
Da aktuell weder die Einleitung noch die Grundlage eines solchen Verbotsverfahrens absehbar ist, kann ich Ihre Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten.
Da aktuell weder die Einleitung noch die Grundlage eines solchen Verbotsverfahrens absehbar ist, kann ich Ihre Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten.
Entscheidend ist, dass die Selbstverwaltungspartner nun weiter gemeinsam nach Lösungen suchen, um eine flächendeckend gute Geburtshilfe sicherzustellen
Diese Kontrollen dienen ausschließlich dem Zweck, gefährliche Gegenstände zu entdecken und Gewalt zu verhindern.