(...) Das heißt, übertragen auf das Schächten: Bei der Rechtsgüterabwägung zwischen Tierschutz und Glaubens- und Religionsfreiheit ist die Frage nach der Religionszugehörigkeit zulässig. Höchst umstritten ist aber, ob in diesem Zusammenhang nach Glaubensinhalten, Ritualen oder religiösen Praktiken gefragt werden darf und ob diese auf Verlangen zu begründen sind. (...)
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Frau Grießer,
(...) Zur Beurteilung des Risikos muss man aber auch wissen, dass das stichprobenartige Wildvogel-Monitoring, so wichtig es für orientierende Untersuchungen zum Vorkommen des Virus ist, bei fehlenden Nachweisen nur eine begrenzte Aussagekraft hinsichtlich einer möglichen Erregerfreiheit besitzt. Deshalb kann man nicht ausschließen, dass sich HPAIV H5N1 durch Wildvögel und andere belebte und unbelebte Vektoren verbreiten kann. (...)
(...) Zur Beurteilung des Risikos muss man auch wissen, dass das stichprobenartige Wildvogel-Monitoring, so wichtig es für orientierende Untersuchungen zum Vorkommen des Virus ist, bei fehlenden Nachweisen nur eine begrenzte Aussagekraft hinsichtlich einer möglichen Erregerfreiheit besitzt. Deshalb kann man nicht ausschließen, dass sich HPAIV H5N1 durch Wildvögel und andere belebte und unbelebte Vektoren verbreiten kann. (...)
(...) Sollten andere Wissenschaftler zu anderen Erkenntnissen kommen, muss dies selbstverständlich auch berücksichtigt werden. Allerdings müssen wir als politisch Verantwortliche auf jeden Fall handeln, wenn ein so renommiertes Institut wie das FLI Warnungen und Empfehlungen ausspricht, denn wir sind verpflichtet, potenzielle Gefahren von Nutztieren und Menschen abzuwenden. Dazu dient in diesem Falle auch das Aufstallungsgebot. (...)