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Sehr geehrter Herr W.
Bei der von Ihnen genannten Summe handelt es sich nicht um meine Einkünfte, sondern um den Bruttoumsatz meiner Kanzlei. Dieser Umsatz wird also nicht allein von mir, sondern von einem ganzen Team (inklusive angestellter Berufsträger) erwirtschaftet. Von dieser Summe der Bruttoeinkünfte sind zunächst die an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer abzuziehen (19%), dann die Personalkosten und die Sachkosten (Miete, Bürokosten etc.) und zuletzt auch die Einkommensteuer nebst Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung (Steuerberaterversorgung).
Sehr geehrter Herr W.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch“ eine Anfrage an mich gerichtet. Ich möchte mich dafür bedanken.